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Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich
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und zwölf Jahren ansprechen soll, Plakate gestaltet, die in Jugendfreizeiteinrichtungen und an Schulen verteilt sowie an öffentlichen Plätzen und in Berliner Bussen ausgehängt wurden.
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ȡ Verschiedene Broschüren zur Information über Kinder, die von häuslicher
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Gewalt betroffen sind, und Handlungsempfehlungen für diverse Berufsgruppen konnten erarbeitet und publiziert werden: „Begleiteter Umgang. Handlungsleitlinien und Standards in Fällen häuslicher Gewalt“; „Handlungsempfehlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern“;
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„Mehr Mut zum Reden“, eine Broschüre, die sich an Frauen mit Kindern richtet; ein Wegweiser „Gewalt gegen Kinder – was tun?“, der an ErzieherInnen
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und LehrerInnen adressiert ist, wurde überarbeitet und um das Thema häusliche Gewalt ergänzt.17
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ȡ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erarbeitete „Empfehlungen im Aufgaben- und Kooperationsbereich Kinderschutz in Fällen
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von Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Ausbeutung und häuslicher
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Gewalt“ für die Berliner Jugendämter, die 2003 in Zusammenarbeit mit BIG
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ergänzt wurden.
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ȡ Die Hilfeplanstatistik für Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII) wurde
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unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport um
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die Kategorie „Häusliche Gewalt“ erweitert. Damit wird seit 2004 erstmals systematisch Gewalt in der Partnerschaft der Eltern in diesem Bereich erfasst.
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ȡ In die Leitlinien, die der Berliner Polizei als Grundlage ihrer Einsätze dienen, wurden Empfehlungen eingearbeitet, die die besondere Situation der
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Kinder berücksichtigen. Seit März 2005 benachrichtigt die Polizei per Fax17
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Informationsmaterialien von BIG siehe unter www.big-interventionszentrale.de
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