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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
anbieten können. Zudem gibt es kaum fachlichen Austausch und Kooperation zwischen speziellen Zufluchts- oder Beratungsstellen für Frauen bzw.
Männer und den Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Um den von häuslicher Gewalt betroffenen Erwachsenen und Kindern individuelle Unterstützung anbieten zu können und zugleich gesellschaftliche
Interventionsansätze gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, ist es notwendig
bereits im Studium der Sozialen Arbeit die Themen Gewalt gegen Frauen und
Gewalt gegen Kinder verbunden und in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen zu betrachten.
Diese häufig vernachlässigte Verschränkung der Frauen- mit der Kinderperspektive bzw. der Geschlechter- mit den Generationsverhältnissen in Praxis,
Theorie und Studium wird im ersten Teil näher beleuchtet.
Im zweiten Teil werde ich zeigen, dass hier das Konzept der Menschenrechte gute Anknüpfungsmöglichkeiten bietet, um diese Verschränkung zu
ermöglichen, um das Thema häusliche Gewalt stärker in das Studium der
Sozialen Arbeit integrieren zu können. Denn der Kern der Menschenrechte ist
die prinzipielle Achtung menschlicher Würde und fundamentaler Rechtsansprüche, unabhängig von kulturellen und individuellen Unterschieden wie
beispielsweise Geschlechts- oder Generationszugehörigkeit. Wenn die International Federation of Social Workers (IFSW in Genf) und die International
Association of Schools of Social Work (IASSW in Wien)) also die Anforderung
formulieren, die Frage der Menschenrechte zu ihrem Oberbegriff zu machen,
liegt hier auch eine historische Chance das Thema häusliche Gewalt stärker
als Lehrinhalt curricular zu verankern. Auch ist der Schutz von Frauen und
Kindern vor Gewalt zu einem gesellschaftlich anerkannten Thema geworden,
somit setzen das Gesetz zum Recht von Kindern auf Gewaltfreiheit und das
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt wichtige neue
Akzente auch in der Ausbildung.
Im Zuge des Bolognaprozesses erfordert die Überführung der Diplom- in
Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit einhergehende Modularisierung zudem ein Überdenken der Studieninhalte.3 Diese Veränderungen
können auch als Chance für eine verstärkte, zielgruppenübergreifende und
interdisziplinäre Zusammenarbeit genutzt werden.
Abschließend werden im dritten Kapitel am Beispiel der Katholischen
Hochschule für Sozialwesen Berlin Möglichkeiten der Integration des Themas
„Gewalt in den Geschlechter- und den Generationsverhältnissen als Menschenrechtsverletzung“ in das Studium der Sozialen Arbeit vorgestellt.
3 Auf die Diskussion zu den Chancen und Risiken der Veränderung der Diplomstudiengänge
Soziale Arbeit in Bachelor- und Masterstudiengänge kann in diesem Zusammenhang nicht näher
eingegangen werden.