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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
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Pro-aktive Hilfe durch die Interventionsstelle
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Die Polizei hat die Aufgabe, jede Wegweisung genau zu dokumentieren und
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die Dokumentation innerhalb von 24 Stunden an die örtliche Interventionsstelle zu übermitteln. In jedem der neun österreichischen Bundesländer wurde
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als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz eine Interventionsstelle eingerichtet.80 Die Datenübermittlung an die Interventionsstellen wurde im Gesetz
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geregelt und erfolgt automatisch. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, alle Betroffenen nach Polizeieinsätzen zu kontaktieren und ihnen
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Hilfe anzubieten (pro-aktiver Ansatz). Die Reaktionen der Opfer auf diesen
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Ansatz sind sehr positiv, das aktive Hilfsangebot wird als unterstützend erlebt (Dearing/Haller 2000). Auch die Begleitforschung zu den Interventionsprojekten in Deutschland hat ergeben, dass der pro-aktive Ansatz von den
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Betroffenen positiv aufgenommen wird und ihren Bedürfnissen entspricht
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(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004a: 328).
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Die Hauptaufgabe der Interventionsstellen liegt in der Unterstützung
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der Opfer. Zur Prävention von Gewalt ist es jedoch auch notwendig, weitere
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Maßnahmen der Gewaltprävention zu setzen und sogenannte täterbezogene Interventionen durchzuführen: Diese Art der Interventionen wurde vor
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allem im Bereich der Wiener Interventionsstelle entwickelt. Gemeinsam mit
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der Männerberatung Wien wird seit vier Jahren ein Anti-Gewalt-Programm
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durchgeführt, in dem die Unterstützung der Opfer integraler Bestandteil ist
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(Interventionsstelle und Männerberatung Wien 2005).
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Die Interventionsstellen unterstützen Opfer in vielen Belangen; wichtige
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Kernaufgaben sind die Gefährlichkeitseinschätzung, Sicherheitsplanung,
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Existenzsicherung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten.
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Einstweilige Verfügung
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Die polizeiliche Wegweisung endet nach 10 Tagen. Wollen die Opfer längerfristigen Schutz, können sie innerhalb der 10 Tage beim Familiengericht81
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eine einstweilige Verfügung (EV) beantragen. Wird ein Antrag gestellt, verlängert sich die polizeiliche Wegweisung auf 20 Tage. Innerhalb dieser Zeit
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soll das Familiengericht einen Beschluss treffen, damit keine Lücke im Schutz
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entsteht, was in der Praxis in nahezu allen Fällen auch funktioniert. Eine EV
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kann auch ohne vorangegangene polizeiliche Wegweisung beantragt werden,
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80 Träger der Interventionsstellen sind gemeinnützige Vereine, die einen Auftragsvertrag mit
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dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
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haben; die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch diese beiden Ministerien.
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81 Zivilgericht, das für alle familienrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist (Scheidung, Sorgerechtsregelungen etc.)
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