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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
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Jungen zeigen nach außen gerichtete Verhaltensweisen, wie körperliche Auseinandersetzungen, Gewaltinszenierungen, Austesten körperlicher Grenzen,
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Schul- und Leistungsprobleme und übermäßige Orientierung an sozialen Bezugssystemen außerhalb von Schule und Familie. Sie reagieren mit erhöhter
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Gewaltbereitschaft und sind gefährdet, selbst Täter zu werden (siehe hierzu
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ausführlich Hartwig 2001: 52).
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Geschlechtliche Unterschiede werden in der Diskussion um das Phänomen
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häusliche Gewalt häufig nur zur Ursachenanalyse herangezogen. An den unterschiedlichen Folgen und Bewältigungsstrategien wird deutlich, dass nicht
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nur spezielle Messverfahren für die Folgen, die speziell auf die Geschlechter
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abgestimmt sind, durchaus notwendig sind, sondern auch geschlechtsspezifische Interventionsmaßnahmen der verschiedenen Disziplinen. Jugendhilfe bekommt hierzu ihren Arbeitsauftrag durch den § 9 (Grundrichtung der
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Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) Abs. 3 SGB VIII,
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in dem es heißt, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und
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Jungen zu berücksichtigen sind und Benachteiligungen abzubauen sind, bzw.
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Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.
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Frauen als Opfer von Gewalt können häufig die eigenen Kinder nicht
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schützen, leben erneut mit Partnern zusammen, die sie erniedrigen; d.h. sie
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sind in besonderer Weise gefährdet, eine ‘Opferkarriere’ zu beginnen.Diese
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Erkenntnisse verlangen nach geschlechtsspezifisch strukturierten und ausgestalteten Hilfeformen, wie sie in neuen Ansätzen der Mädchen- und Jungenarbeit wie der Frauenberatung umgesetzt werden.
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Die Familienorientierung der Hilfeformen gemäß KJHG §§ 27 ff, die die
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Verschränkung des Elternrechts mit dem Kindeswohl generell als gegeben
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ansieht, erschwert gerade in Fällen innerfamilialer Gewalt eine an den Bedürfnissen der Opfer orientierte Hilfe. Die Eltern als Leistungsbezieher und
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Garanten für das Kindeswohl stehen als Verursacher des Problems der innerfamilialen Gewalt in der Gefahr, entweder Hilfen gar nicht erst anzunehmen
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(vgl. Münder 2001) oder aber als Hilfeempfänger nicht zur Verantwortung
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gezogen zu werden. Gerade bei Fällen häuslicher Gewalt sollten die Jugendämter Väter und Mütter mit ihrem Verhalten konfrontieren, um einen
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wirksamen Schutz für die Kinder zu erreichen. Hier geht es nicht um mehr
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Strafverfolgung, sondern um eine Hilfeplanung, die auch nach den Ursachen
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von Fehlentwicklungen von Kindern fragt, die Frauen in ihrem Unvermögen, Kinder zu schützen nach eigenen Opfererfahrungen befragt und Hilfebedarf nicht nur nach aktuellen Momentaufnahmen des familialen Alltags
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begründet.
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Auch nach erfolgter Fremdplazierung von Kindern bleibt die Elternarbeit
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und Elternmitwirkung ein zentraler Aufgabenbereich der Jugendhilfe. Hier
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ist eine klare Haltung zu häuslicher Gewalt erforderlich, um den Kindern
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Orientierung zu bieten und Vorgaben für den Kontakt zwischen Eltern und
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Kindern zu machen. Hier sollte eine gute Kooperation der Jugendhilfe mit
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den Beratungseinrichtungen der Frauenhilfe und den Frauenhäusern sowie
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