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Der Blick der Forschung
ly 2005). Mit der UN-Menschenrechtskonvention zu Gewalt an Frauen wurde
global die Notwendigkeit einer normativen Wende bestätigt und fixiert. Diese Schritte sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der derzeitige
Kulturwandel nach wie vor widersprüchlich verläuft. Während die Enttabuisierung und Entprivatisierung von häuslicher Gewalt seit Jahrzehnten zu den
zentralen Zielen der feministischen Gewaltdiskussion gehören, verweisen
Widersprüche und Blockaden auf die Persistenz des Deutungsmusters vom
Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen, das im Zuge der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft auch verfassungsmäßig abgesichert wurde (Nave-Herz 2004, Berghahn 1998). Bis heute durchdringt es in vielfältiger
Weise Alltagspraxen und untergräbt dadurch verschiedene Anstrengungen
zur Sanktionierung von Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Dass diese bürgerlichen Freiheiten für Frauen und Männer nicht das Gleiche bedeuten, wies
die Frauen- und Geschlechterforschung mit zahlreichen theoretischen und
empirischen Studien nach. Die so genannten bürgerlichen Freiheiten dienten
sowohl zur Absicherung von Herrschaftsstrukturen im Geschlechterverhältnis als auch im Generationenverhältnis (Alanen 1997).
Für Kinder und Jugendliche sind die Möglichkeiten an Hilfe und Unterstützung zu gelangen maßgeblich durch die gesellschaftliche Strukturierung
von Kindheit und durch den gesellschaftlichen Umgang mit häuslicher Gewalt bestimmt. Den noch so divergierenden Kindheitskonzeptionen liegt als
gemeinsames Strukturmerkmal zu Grunde, dass Kinder und Jugendliche
in westlichen Gesellschaften in großem Masse von Erwachsenen abhängig
sind. Ihr Radius ist begrenzt und vergrößert sich entwicklungslogisch erst
mit zunehmendem Alter. Im Hinblick auf die Entwicklung von kulturellen
Vorstellungen über den gesellschaftlichen Umgang mit häuslicher Gewalt
kommt - neben der Familie, den Verwandten und der Peer - den öffentlichen
Erziehungs- und Bildungsinstitutionen eine wichtige Bedeutung im Akkulturationsprozess zu. Wie die partizipativen Möglichkeiten von Kindern und
Jugendlichen ausgestaltet sind und inwieweit sie nicht nur als Adressaten,
sondern auch als eigenständige soziale Akteure wahrgenommen und in gesellschaftlichen Prozessen und Institutionalisierungen berücksichtigt werden,
kann je nach gesellschaftlichen Verhältnissen stark variieren.44 Im deutschsprachigen Raum fällt auf, dass eine theoretische Perspektive, die Kinder und
Jugendliche im Kontext von häuslicher Gewalt als eigenständige Akteure, als
Personen mit eigenem Recht, konzipiert, sowohl in Praxis als auch in Forschung bislang wenig präsent ist.
In Baden-Württemberg wurde aus diesem Grund erstmals im deutschsprachigen Raum ein Aktionsprogramm lanciert zur Entwicklung von psychosozialen Angeboten für Kinder, die im Kontext von häuslicher Gewalt
aufwachsen und die von der Ausweisung des gewalttätigen Elternteils aus
44 Vgl. die internationale Konferenz „Childhoods 2005. Children and Youth in Emerging and
Transforming Societies“, Oslo, 29.6.-3.7.2005.