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Der Blick der Forschung
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unverbunden mit der tatsächlichen Betreuung und Fürsorge, während die
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Entscheidungsrechte der Mütter eng damit verknüpft sind.
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Männergewalt gegen Frauen wird in Schweden zunehmend als gesellschaftliches Problem erkannt (Eriksson and Hester, 2001; Wendt-Höjer, 2002),
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und seit den 1990er Jahren hat es mehrere wichtige Rechtsreformen in diesem
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Bereich gegeben: Schwedische Gesetzgebung erkennt Gewalt in heterosexuellen Beziehungen heute als geschlechtsspezifisch geprägt, als in erster Linie
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Männergewalt gegen Frauen (vgl. Nordborg und Niemi-Kiesiläinen, 2001;
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Wendt-Höjer, 2002; Nordborg, 2005). Die Politik gegen Gewalt gegen Frauen
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tendiert dazu, sich auf Schutz und Unterstützung für Frauen zu konzentrieren
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und in weitaus geringerem Umfang auf Kinder. Gewalttätige Männer werden
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nur selten in ihrer Funktion als Vater gesehen und können so vermeiden, für
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das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich gemacht zu werden (Eriksson,
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2001; vgl. Peled, 2000).
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Hinsichtlich des Umgangs-, Aufenthalts- und Sorgerechts wurde die Thematik Männergewalt nur in sehr begrenztem Ausmaß in Bezug zur (fortgesetzten) elterlichen Kooperation und der Frage des Kindeswohls in Trennungs- und Scheidungsverfahren diskutiert (Eriksson und Hester, 2001). In
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der Auseinandersetzung um die entsprechende Gesetzesnovelle33 wurde erwähnt, dass es Fälle gibt, auf die der Regelfall gemeinsamer Sorge und unbeaufsichtigten direkten Umgangs nicht anwendbar ist, aber eine intensive
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Erörterung dieser Ausnahmen blieb aus und für die Handhabung dieser Fälle
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liegen keine Richtlinien vor. Obwohl in der politischen Theorie und Praxis
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die geschlechtsspezifische Dimension von Gewalt in heterosexuellen Beziehungen zunehmend Anerkennung findet, werden Väter nach wie vor weitgehend als im Wesentlichen nicht-gewalttätig konstruiert (Eriksson und Hester,
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2001).
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Familienpolitik und Rechtspraxis
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Aus der sozial konstruierten Trennung zwischen „gewalttätigen Männern“
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einerseits und „Vätern“ andererseits folgt, dass die Überschneidung zwischen
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Männergewalt gegen Frauen und Männergewalt gegen Kinder ebenso wie die
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spezielle Problematik von Müttern, die gewalttätige Väter verlassen, aus dem
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Blickfeld geraten. Es gibt keinen etablierten kritischen Diskurs zu gewalttätigen Vätern, auf den sich Mütter - und andere Betroffene - beziehen können,
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um gewalttätige Väter nach einer Trennung oder Scheidung in die Verantwortung zu nehmen oder darauf zu drängen, dass sie ihr Verhalten ändern (vgl.
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33 Das skandinavische Rechtsvorstellung steht in der Tradition des Kontinents: es gilt primär
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das schriftlich kodifzierte Gesetz. In den nordischen Ländern spielt die Vorbereitung im Vorlauf
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von Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle bei der Rechtsauslegung. In dieser Phase befasst man
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sich umfassend mit möglichen Erklärungen zur Intention und Interpretation der Gesetze. Vgl.
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Nousiainen (2001).
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