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Hochuli Freund

31.7.17 S. 120

Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen

dargelegten Grundhaltung verwoben und kann nicht losgelöst davon betrachtet werden. Eine Gemeinsamkeit der beiden Konzepte besteht in der zentralen Bedeutung der Hypothesenbildung: Hypothesen fungieren als Arbeitsinstrument und sind ein wichtiges technisches Hilfsmittel für die Professionellen. Bei der Hypothesenbildung geht es darum, auf Basis von Beobachtungen und Daten zu nachvollziehbaren Schlüssen zu kommen, eigene Vorannahmen zu explizieren und fachlich zu untermauern. Deutlich wird hier auch eine wichtige Voraussetzung beider Konzepte, dass es eine gute Datengrundlage braucht, die durch den Einsatz von Frage- und Gesprächstechniken sowie vielfältiger Instrumente unterstützt werden kann. Gemeinsam ist den beiden Konzepten ausserdem ihr Verzicht auf einen Wahrheitsanspruch: Hypothesen können verworfen, weiterentwickelt oder bestätigt werden. Diese Bescheidenheit im Umgang mit eigenen Hypothesen unterstreicht die Bedeutung der Kooperation mit Klientinnen, die in beiden Konzepten betont, gar als Selbstverständlichkeit erachtet wird. Es soll grundsätzlich darum gehen, in den Dialog zu treten, Klienten neue Perspektiven zu eröffnen und neben Fremdverstehen insbesondere ein Selbstverstehen anzuregen und zu unterstützen (vgl. Rätz-Heinisch/Köttig 2016:251). Schliesslich geht es darum, die eigene Kraft der Klienten zur Lösung nutzen (vgl. Schwing/Fryszer 2013:11f.) Die in der systemischen Arbeit dargelegte Ordnungs- und Anregungsfunktion als Kriterium der Nützlichkeit von Hypothesen lässt sich auf das Konzept KPG übertragen: Die unterschiedlichen Hypothesen in den beiden Prozessschritten Analyse und Diagnose haben immer eine Ordnungsfunktion inne, es geht darum, Komplexität zu reduzieren und damit eine Struktur in die Daten zu bringen. In der Analyse werden in einer systematischen Auswertung konstatierende Hypothesen formuliert und zu einer Fallthematik verdichtet, in der deutlich wird, um was es in einem Fall genau geht. In der Diagnose werden mit Hilfe von sinnvoll ausgewählten Wissensbeständen vielfältige Erklärungen generiert und in einer handlungsleitenden Arbeitshypothese zusammengefasst, welche als Basis für hilfreiche Interventionen dient. Neben dieser ausgeprägten Ordnungsfunktion von Hypothesen im Konzept KPG wird die Anregungsfunktion durchaus auch bedient, jedoch nicht in so starker Ausprägung wie bei der systemischen Arbeit, was u. a. Inhalt des nächsten Kapitels sein wird.

4.2

Unterschiede der beiden Konzepte

Im Konzept KPG werden in der analytisch-diagnostischen Phase zwei Prozessschritte unterschieden: Zunächst wird mit Hilfe geeigneter Methoden und Instrumente herausgearbeitet, worum genau es in einem Fall geht (Analyse), danach wird im Prozess des Fallverstehens nach Erklärungen dafür gesucht und es werden Ansatzpunkte für Interventionen eruiert (Diagnose). Auch hinsichtlich Hypothesen wird in der Logik der beiden Prozessschritte argumentiert und zwischen konstatierenden Hypothesen in der Analyse einerseits und erklärenden Hypothesen sowie der handlungsleitenden Arbeitshypothese in der Diagnose 120