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Hochuli Freund
31.7.17 S. 93
Kooperation und Multiperspektivität
2.1
Komplexe Problemstellung
Soziale Arbeit ist gekennzeichnet durch die Zuständigkeit für unterschiedlichste, komplexe, oft auch unklare Probleme von Menschen. Diese sog. »diffuse Allzuständigkeit« (vgl. u. a. Galuske 2011:36ff.) bedeutet nicht nur, dass immer wieder die eigene Zuständigkeit überprüft und der Auftrag geklärt werden muss, es ergibt sich daraus auch die Notwendigkeit der Kooperation mit anderen Berufsgruppen: Soziale Arbeit vollzieht sich zumeist in interprofessionellen Kontexten (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:48f., van Santen/Seckinger 2004:210). Problemstellungen von Klientinnen und Klientensystemen oder -gruppen sind oft so komplex, dass ihnen einzig mit einem ganzheitlichen Zugang und Fachwissen aus verschiedenen Disziplinen begegnet werden kann. In vielen sozialen Einrichtungen – z. B. Sonderschulheim, Suchtrehabilitationsklinik, Wohnheim für Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen – sind deshalb Fachleute mehrerer Professionen tätig: aus der Sozialen Arbeit, der Medizin/Psychiatrie, der Pflege, der Psychologie, der Schul- und der Heilpädagogik und weitere. Hier liegt die Notwendigkeit der interprofessionellen Kooperation auf der Hand: Die Arbeit der verschiedenen Fachleute innerhalb der Einrichtung muss koordiniert werden, wenn Hilfe zielgerichtet erfolgen und wirksam werden soll (sog. intraorganisationale und interprofessionelle Kooperation). Aber auch da, wo die Soziale Arbeit innerhalb einer Einrichtung alleine tätig ist – in vielen Beratungsstellen, beispielsweise der Sozialberatung eines polyvalenten Sozialdienstes – sind in zahlreichen Fällen noch weitere Hilfesysteme involviert. Auch hier braucht es eine Koordination der Hilfe, damit die verschiedenen Unterstützungsleistungen sich gegenseitig verstärken und nicht unterlaufen (sog. extrainstitutionelle interprofessionelle Kooperation; vgl. Heiner 2010:472f., Hochuli Freund/ Stotz 2015:111f.). Nur mit einem vielseitigen Zugang und einem zugleich ganzheitlichen Anspruch kann eine angemessene Unterstützung realisiert werden.
2.2
Beiträge verschiedener Professionen
Fachleute einer Profession haben einen eigenen, spezifischen Blick auf einen ›Fall‹, der geprägt ist von ihrer disziplinären Sozialisation: Sie fokussieren denjenigen Realitätsausschnitt, mit dem sich die jeweilige Profession befasst. Auch wenn die psychosozialen Professionen inzwischen überwiegend ein ›bio-psychosoziales Verständnis‹ von Gesundheit und damit vom Menschen teilen, so untersuchen, erfragen, testen, beobachten, analysieren und beurteilen sie dennoch überwiegend jene Aspekte, die zum eigenen Kompetenzschwerpunkt gehören: Die Ärztin bzw. der Arzt fokussiert wahrscheinlich auf körperliche, psychosomatische und psychische Beschwerden sowie die Krankheitsgeschichte – der Psychologe bzw. die Psychologin eher auf Aspekte von Persönlichkeit und (psychosozialer, kognitiver und affektiver) Entwicklung – die Case-Managerin erfasst Daten zur schulischen Laufbahn, zu beruflichen und ausserberuflichen Qualifikationen, Interessen sowie die Chancen in der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation – den Sozialarbeiter interessiert insbesondere die soziale Einbet93