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Begriff ist praxisfeldübergreifend verwendbar. Es handelt sich bei der
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Planung von Interventionen um einen kontinuierlichen und
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hypothesengestützten Prozess (vgl. Freigang 2009:15 f.).
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Aufgabe und Vorgehen
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Im Prozessschritt Interventionsplanung soll die Frage beantwortet werden,
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was zukünftig zu tun ist in einem Fall. Auf der Basis analytischer und
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diagnostischer Erkenntnisse und im Hinblick auf ein definiertes Ziel sollen
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Möglichkeiten des Vorgehens entworfen und reflektiert werden; dies stellt
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eine Bewegung der Öffnung in der Fallbearbeitung dar. Voraussetzung für
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eine professionelle Planung ist, dass die Situation einer Klientin oder einer
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Klientengruppe erfasst, analysiert und gedeutet ist, und dass die
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angestrebte Veränderungsrichtung bestimmt ist. Manchmal kann beim
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Entwerfen von Interventionsmöglichkeiten die berufliche Erfahrung genutzt
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werden (Was war in einem ähnlichen Fall hilfreich?), in Zukunft kann dies
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vielleicht auch eine Recherche zu empiriebasierten Erkenntnissen über
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geeignete Interventionen sein ( Kap. 12.5). Professionelles Handeln
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zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass Interventionsideen nicht
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sofort umgesetzt werden; vielmehr werden die verschiedenen
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Möglichkeiten des Vorgehens zunächst reflektiert, manche Ideen danach
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verworfen und andere Interventionsmöglichkeiten modifiziert. Eine
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Aufgabe bei der Interventionsplanung besteht also im Abschätzen der
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Wirkung und Nebenfolgen von Interventionen.
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Erst auf der Basis reflektierter Interventionsszenarien werden
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gemeinsam mit einer Klientin, einer Gruppe oder mit Akteuren eines
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Gemeinwesens Interventionen ausgewählt (= Bewegung der Schließung)
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und auf eine Weise geplant, dass alle Beteiligten wissen, was zu tun ist und
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wer wofür zuständig ist. Dabei ist dem Prinzip der Ressourcenorientierung
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besondere Beachtung zu schenken, indem alle individuellen und sozialen
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Ressourcen genutzt werden, um Lebensbedingungen zu verbessern,
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Bildungsprozesse zu unterstützen, den individuellen Handlungsspielraum
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zu vergrößern und Einschränkungen der Lebenspraxis zu überwinden. Ziel
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des Prozessschrittes ist es, Interventionen mit allen Beteiligten zu
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entwerfen, gemeinsam Entscheidungen zu fällen und konkret zu planen.
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(Genauere Ausführungen zum konkreten Vorgehen bei der
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Interventionsplanung finden sich unter Kap. 12.5)
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Interventionsmodi und -typen
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Interventionen erfolgen in der Sozialen Arbeit wenn immer möglich in
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Kooperation mit Klientinnen. Allerdings ist dies – insbesondere zu Beginn
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einer Arbeitsbeziehung, die nicht oder nur teilweise auf Freiwilligkeit
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basiert, z. B. in einem Zwangskontext – nicht immer möglich. Müller (vgl.
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2017:150 ff.) unterscheidet drei Interventionsmodi: Ein Eingriff ist mit der
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Ausübung von Macht verbunden, er erfolgt unmittelbar und direkt;
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Eingriffshandeln ist immer legitimationsbedürftig, es ist nur dann
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angezeigt, wenn eine Gefahr für den Klienten oder für andere Personen
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besteht, die anders nicht abzuwenden ist (insbesondere bei selbst- oder
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fremdgefährdendem Handeln, z. B. bei Kindswohlgefährdung). Bei einem
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