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dass die professionelle Arbeitsbeziehung nicht nur personenorientiert ist
im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Klient und Sozialarbeiter
, sondern auch aufgabenorientiert, im Sinne einer strategischen
Ausrichtung auf ein Ziel ( Kap. 5.1.1). Wenn diese Arbeitsprinzipien
umgesetzt werden, sollen daraus so hat es Schäfter in einem analytischen
Zugang idealtypisch herausgearbeitet die folgenden vier Wirkungen auf
die Arbeitsbeziehung entstehen: Wechselseitiges Vertrauen zwischen
Fachkraft und Klient, gegenseitiges Verständnis (für die jeweils andere
Position), wechselseitige Wertschätzung sowie die gemeinsame Hoffnung,
dass eine schwierige Situation sich verbessern und die Lebensqualität
steigen kann (vgl. ebd. 101 ff.). In Schäfters detaillierter Analyse von drei
Beratungsbeziehungen haben sich vor allem die Prinzipien der
Ressourcenorientierung und der reflexiven, kontextbezogenen Zuwendung
als wichtig und zugleich als voneinander abhängig erwiesen (vgl. ebd.:290).
Einen interessanten Unterschied stellte Schäfter fest im Hinblick auf die
Kompetenzpräsentation: Es »zeigte sich, dass Fachkräfte nicht wahrnehmen
und auch nicht ausdrücken können, welches Wissen und Können sie in die
Beratung einbringen (…) . Dagegen fällt es den KlientInnen leicht, die
besonderen Kompetenzen der Fachkräfte z. B. bezogen auf die Fertigkeiten
Fragen stellen oder Verstehen zu benennen« (ebd.:297). Zumindest die
befragten Sozialarbeiterinnen waren sich der Aufgabe, den Klienten im
Gespräch ihre Kompetenz zu präsentieren, nicht bewusst.
Eigene Forschungsergebnisse
Die Arbeitsprinzipien-Ergebnisse von Schäfter insbesondere diejenigen
der reflexiven, kontextbezogenen Zuwendung und der
Ressourcenorientierung können wir stützen durch Erkenntnisse aus zwei
eigenen Evaluationsstudien (Hochuli Freund/Stotz 2006a, 2006b).
Insbesondere bei der vergleichenden Evaluationsstudie im Sozialdienst der
Stadt Bern, in der das traditionelle Beratungsangebot von jungen
Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen und ein Pilotprojekt einer Beratung
durch Spezialistinnen vergleichend evaluiert wurden, konnten wir durch die
qualitative Inhaltsanalyse von Interviews mit Klientinnen beider
Beratungsangebote herausarbeiten, was von Klienten als hilfreich erlebt
wird. Es sind dies: Echtes Interesse der Sozialarbeiterin, Wertschätzung der
Person der Klientin und Herausstreichen ihrer Ressourcen, Zuhören, Ernst
nehmen von Anliegen, Bedürfnissen und Wünschen, einfühlendes Bemühen
der Sozialarbeiterin, den Klienten in seinem Eigensinn und seiner
Selbstsicht zu verstehen. Auch das Fachwissen der Sozialarbeiter wurde
geschätzt. Außerdem zeigte sich, dass sich eine gute Arbeitsbeziehung
dadurch auszeichnet, dass auch Schwierigkeiten angesprochen und
Konflikte ausgetragen werden können, ohne dass es zu einem
Beziehungsabbruch kommt. Erstaunliche Ergebnisse waren darüber hinaus,
dass die fehlende Freiwilligkeit der Beratung aus Sicht der Klienten
höchstens anfangs von Bedeutung war, und dass die zeitlichen Ressourcen
der Sozialarbeiter die sich in den beiden evaluierten Beratungsangeboten
deutlich unterschieden kein wesentliches Merkmal einer guten Beratung
war, sondern vielmehr die Präsenz des Sozialarbeiters während der zur
Verfügung stehenden Zeit. Alle genannten Aspekte können als Merkmale
und Aufgaben einer guten Arbeitsbeziehung verstanden werden.