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Hochuli Freund
31.7.17 S. 165
Kooperative Bedarfsermittlung und Weiterentwicklung des Wohnbereichs
Eine Fallerkundung nur, um das eigene Fallverständnis und Unterstützungshandeln zu überprüfen, wurde als eher überflüssig angesehen. Der Widerstand
machte sich schliesslich fest am wöchentlichen Rhythmus der Fallbesprechung
und der fehlenden Zeit für organisatorische Fragen: Man solle die Fallbesprechungen lieber nur bei Bedarf durchführen. Der ad hoc-Leitungsentscheid, einerseits auf den regelmässigen Fallbesprechungen zu bestehen, andererseits die
Bedenken aufzunehmen und auf einen zweiwöchentlichen Turnus umzustellen,
schuf schnell Entlastung. Was blieb, war der Respekt vor der neuen Aufgabe
eine Fallbesprechung anzuleiten und die Erleichterung, dass es noch eine weitere Runde extern moderierter beispielhafter Fallbesprechungen geben würde.
Ein Jahr später meldeten drei Teamleitungen auf Nachfrage zurück, dass relativ regelmässig Fallbesprechungen durchgeführt würden und der Nutzen gross
sei. Eine Teamleiterin gab an, dass die Fallbesprechungen wegen Krankheiten
weitgehend ausgefallen seien, die wenigen realisierten jedoch wertvolle neue Erkenntnisse gebracht hätten und die Motivation hoch sei, wieder zurück zu einer
Regelmässigkeit zu finden.
3.3
Aufnahmeverfahren
Im Rahmen des Projekts wurde auch das bisherige Aufnahmeverfahren im
Wohnbereich überarbeitet und nach KPG ausgerichtet. Einzelne Methoden
wurden dabei als neuer Standard festgelegt.
Um sich ein Bild von der betreffenden Person, ihren Ressourcen, Schwierigkeiten und auch Wünschen und Ängsten zu machen, werden im Rahmen des
Aufnahmeverfahrens zwei Instrumente eingesetzt: Silhouette und Perspektivenanalyse. Hierfür sind zwei Termine vorgesehen. Sie dienen der Erfassung der
Sicht der potenziellen Klientinnen, aber auch der Sicht von Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und weiteren für die Klienten wichtige Bezugspersonen
und sollen Hinweise auf eine passende Wohnversorgung geben. Über die Aufnahme-Anfragen wird anschliessend in einem Team beraten, das sich aus den
Dienst- und Einrichtungsleitungen der jeweiligen Wohnangebote sowie der
Wohnbereichsleitung zusammensetzt.
Mit diesen Veränderungen wurde ein grosser Schritt in Richtung eines qualifizierten, standardisierten Vorgehens getan. Durch das einheitliche Aufnahmeverfahren für alle Wohnangebote werden den Fachkräften, welche die zukünftige Begleitung übernehmen, bereits viele Informationen mit auf den Weg
gegeben, und es ist sicherstellt, dass alle Klienten gleichbehandelt werden.
Ebenfalls bietet es die Möglichkeit, Klientinnen abzulehnen, die nicht zum Auftrag und Angebot der Organisation passen, wodurch Fehlplatzierungen vermieden werden können. Zudem wird die Mitwirkung der Klienten von Anfang an
als unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsweise festgeschrieben.
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