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Hochuli Freund
31.7.17 S. 22
Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
Standardisierung vs. Offenheit
Im Unterschied zu anderen Berufen unterliegt das Handeln in der Sozialen Arbeit einer begrenzten Standardisierbarkeit. Es gibt keine absolute Methode, mit
der sich alle Herausforderungen bewältigen lassen (vgl. Galuske 2013:57). Es
ist nicht möglich, strikt nach Plan oder Anleitung vorzugehen. Vollkommen
frei und offen zu agieren, hat hingegen nichts mehr mit geplantem und professionellem Handeln zu tun (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:55). Es besteht ein
strukturelles Technologiedefizit, da sich vor dem Handeln keine verlässlichen
Aussagen über die Wirksamkeit Sozialer Arbeit machen lassen. Die Auswirkungen von Interventionen sind immer ungewiss und lassen sich im Vorfeld nicht
bestimmen. Dennoch müssen für jeden Einzelfall mögliche Wege entworfen
und Vorkehrungen getroffen werden, um Ziele zu erreichen (vgl. von Spiegel
2013:31f.). Auch die von Spiegel formulierte Paradoxie »eingeschränkte Entscheidungsbasis versus kontrollierte Risiken« (von Spiegel 2011:88) lässt sich
diesem Themenbereich zuordnen. Unter Handlungsdruck muss die Entscheidung getroffen werden, ob in einer Situation aus dem Bauch oder einer Routine
heraus oder streng anhand standardisierter Methoden gehandelt wird und ob
riskante Alternativen ausgeblendet oder gewählt werden. Ebenso muss in einer
aktuellen Problemsituation zwischen blosser Momentaufnahme und biografischer Ganzheitlichkeit entschieden werden (vgl. ebd.).
Allzuständigkeit vs. Spezialisierung
Der Aktionsrahmen der Sozialen Arbeit erstreckt sich über alle Themen- und
Lebensbereiche. Potenziell kann jedes Problem zum Gegenstand Sozialer Arbeit
werden (vgl. Galuske 2013:40-42). Grundsätzlich besteht »eine diffuse Allzuständigkeit für komplexe Probleme« (Hochuli Freund/Stotz 2015:48). Es lässt
sich kein fester Bereich abstecken, in dem nur Sozialarbeitende tätig sind. Ihre
Zuständigkeit lässt sich nicht klar eingrenzen. Sie variiert je nach Situation und
muss fallspezifisch ausgehandelt werden (vgl. ebd.:49). Galuske bezeichnet dies
als »fehlende Monopolisierung von Tätigkeitsfeldern« (2013:44, Hervorhebung
im Original). Für Aussenstehende ist schwer erkenntlich, was Soziale Arbeit tatsächlich leistet und worin ihre besondere Expertise besteht (vgl. ebd.:44f.).
Gleichzeitig existiert ein grosser Fundus von rechtlichem, theoretischem und
methodischem Spezialwissen. Es gibt eine Vielzahl von Arbeitsfeldern mit unterschiedlichem Klientel, verschiedenen Aufgaben und bereichsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:32). Keine Fachkraft ist in der Lage, allen diesen Anforderungen gerecht zu werden und alle
Fertigkeiten zu beherrschen. Für die Soziale Arbeit besteht daher nicht nur die
Gefahr, wahllos überall aktiv zu werden, sondern auch das Leistungsangebot
zu stark einzugrenzen und zu spezifizieren. Es wäre vermessen sich für alles zuständig zu fühlen, ebenso wie notwendige Hilfe durch zu starke Spezialisierung
zu verweigern (vgl. Galuske 2013:42).
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