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erneuten und vertieften Verstehensprozess, um herauszufinden, welche
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Angebote anschlussfähiger sind. Conen/Cecchin weisen auf die
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Schwierigkeit von Professionellen hin, die mögliche Ablehnung und
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Feindseligkeit von Klienten zu Beginn einer auf Unfreiwilligkeit basierenden
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Arbeitsbeziehung persönlich zu nehmen und sich abgelehnt zu fühlen:
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»Schweigen und Unwillen werden als Abwertung der eigenen Person
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interpretiert« (2013:104). Sie führen dies zurück auf die grundlegendere
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Schwierigkeit der Professionellen, die Situation eines unfreiwilligen
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Klienten zu verstehen.
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Die aktive Rolle wandelt sich im Verlaufe einer Arbeitsbeziehung idealer
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Weise zunehmend zur Rolle des Begleiters, welcher die Eigentätigkeit der
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Klientin unterstützt.
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So kann es sein, dass die Sozialarbeiterin in einem niederschwelligen
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Beratungs- und Integrationsprojekt nicht nur die
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Überschuldungssituation der Klientin thematisiert, sondern aktiv mit ihr
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zusammen den Briefkasten leert, der seit Wochen überquillt. Auf die
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Aussage der Klientin hin, dass dort sowieso nur Mahnungen zu finden
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sind, ergreift sie die Initiative und fordert sie auf: ›Kommen Sie, das
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machen wir jetzt zusammen‹. Später jedoch wird sie nur noch von Zeit zu
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Zeit nachfragen: ›Und, wie geht es dem Briefkasten?‹
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Der Sozialpädagoge muss also in der Lage sein, den Grad an Unterstützung
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zu dosieren, zu oszillieren zwischen hoher Aktivität und Begleitung aus dem
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Hintergrund. Dabei bleibt offen, welcher Grad an Unterstützung gerade
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angemessen ist: Die Entscheidung darüber erfolgt stets unter der
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Bedingung von Ungewissheit ( Kap. 3.2). Ein differenziertes Fallverstehen
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und Erfahrungswissen helfen, solche oftmals situativ erforderlichen
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Entscheidungen angemessen treffen zu können.
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In einer eskalierenden Gruppensitzung von Jugendlichen kann es
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angebracht sein, dass der Sozialpädagoge zwischendurch selbst die
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Sitzungsleitung übernimmt und sie dann wieder abgibt – oder es kann
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auch sinnvoll sein, die Jugendliche, welche die Sitzung leitet, nur durch
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ein Votum oder durch Blickkontakt zu unterstützen.
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Die Angemessenheit der realisierten, mehr oder minder direktiv-aktiven
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Intervention kann grundsätzlich erst im Nachhinein beurteilt werden (und
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darüber hinaus wird diese Einschätzung selten eindeutig sein,
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Kap. 14.3.2).
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Beim Übergang von der aktiven Rolle hin zu derjenigen des freundlichaufmerksamen Begleiters, der wie ein Coach die Eigenaktivität der Klientin
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unterstützt, sind Fähigkeiten des Loslassens gefragt. So muss der
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Sozialarbeiter aushalten, dass die Klientin etwas nun selbst macht –
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vielleicht nicht so, wie es seiner Vorstellung entspricht, aber durchaus
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gelingend hinsichtlich ihrer selbständigen Lebenspraxis. Es bedeutet auch
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akzeptieren zu können, dass eine Klientin ›Umwege‹ macht, vielleicht auch
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noch einmal scheitert (und beispielsweise auch die nächste Arbeitsstelle
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verliert, weil sie doch nicht regelmäßig zur Arbeit erscheint, etc.) – und auf
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diesem Umweg noch einmal intensivere Unterstützung benötigt oder aber
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ihren Weg eigenständig geht, auf ihre Weise. Die fallbezogene Dosierung des
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Aktivitätsgrades basiert auf der Fähigkeit der Professionellen zu
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