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12.2
Planbarkeit und Rahmenbedingungen
Eingangs haben wir Interventionsplanung als zukunftsbezogenes, zielgerichtetes Nachdenken darüber, was in einem Fall zu tun ist, definiert und darauf hingewiesen, dass das Abschätzen von Wirkungen möglicher Interventionen mit zur Aufgabe dieses Prozessschrittes gehört. Im Folgenden möchten wir erläutern, von welchem Planungsverständnis wir ausgehen sowie auf die organisationsbezogenen Rahmenbedingungen fallbezogener Interventionsplanung eingehen. (Nicht-)Planbarkeit von Prozessen Ein Strukturmerkmal Sozialer Arbeit ist die geringe Standardisierbarkeit des professionellen Handelns ( Kap. 3.2.3). Weil es kaum gesichertes Wissen über Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge bei sozialen Problemen gibt – was als strukturelles Technologiedefizit bezeichnet wird –, sind sozialpädagogische Interventionen stets ergebnisoffen: Was genau bewirkt wird mit einer Handlung, ist nie mit Sicherheit vorauszusagen. Hier liegt die Begründung der Notwendigkeit von Fallverstehen und fallbezogener Prozessgestaltung: Jeder Fall muss spezifisch erfasst und analysiert, Theoriewissen und fallbezogenes Wissen müssen aufeinander bezogen und die daraus gewonnenen diagnostischen Erkenntnisse in Handeln übersetzt werden. Doch auch diagnosebasierten Interventionen ist der Erfolg nicht garantiert: Die Arbeitshypothese kann unzutreffend sein, die Dynamik in einer Familie kann sich eigendynamisch in eine neue Richtung verändern, eine Intervention kann trotz Reflexion andere Wirkungen entfalten als erwartet. Warum also sollten Sozialpädagoginnen planen? Planung diene dazu, die Ungewissheit von Zukunft durch gedankliche Vorwegnahme und Strukturierung künftiger Handlungen zu reduzieren, so Merchel (vgl. 2005:1364), gleichzeitig bleibe grundsätzlich ungewiss, ob und in welcher Weise die geplanten Handlungen bei ihrer Umsetzung Erfolg haben (und die erhoffte Wirkung erzielen werde). Planung stehe »vor dem Widerspruch, einerseits zur Reduktion von Ungewissheit eingesetzt zu werden, andererseits im Planungskalkül selbst strukturell einer (…) Belastung durch Ungewissheit ausgesetzt zu sein. Diese doppelte Konfrontation mit Ungewissheit hat zur Folge, dass die angestrebte Rationalität des Handelns sich in erster Linie auf die Intention und weniger auf eine weitgehende Voraussagbarkeit von Wirkungen beziehen kann« (ebd.). Die Absicht bei Interventionen ist demnach entscheidend und soll differenziert reflektiert werden; die tatsächliche Wirkung hingegen muss über kontinuierliche Evaluation überprüft und dokumentiert werden ( Kap. 14). Auch Schwabe wendet sich gegen ein technologieorientiertes Planungsverständnis. Er demontiert einerseits die Fehlhaltung des sog. Planungsoptimismus, der von der Idee ausgeht, mittels Planungen Ziele auf berechenbare Weise erreichen zu können, anderseits aber auch die Fehlhaltung der sog. Planungsabwehr aus Prinzip, die Planungen auch da verweigert, wo sie möglich und sinnvoll wären (vgl. 2013:4 ff.). Erfolgreiche