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Sozialarbeiter oder für beide? Wenn wir vom übergeordneten Auftrag der
Sozialen Arbeit ausgehen, wonach Unterstützungs- und
Vernetzungsprozesse (intern und extern sowie im Herkunftssystem der
Klientin) Bildungsprozesse von Klientinnen ermöglichen und unterstützen,
ist es u. E. sinnvoll, im Bereich der Ziele eine ebensolche Unterscheidung
vorzunehmen. Auf der Ebene der Klientinnen geht es entweder darum,
Kompetenzen zu entwickeln oder diese möglichst lange Zeit zu bewahren.
Auf dieser Ebene sprechen wir in diesem Lehrbuch deshalb von
Bildungszielen, die sich Klientinnen selbst setzen oder die gemeinsam mit
Professionellen erarbeitet werden und die Klienten als sinnvoll und wichtig
für sich erachten und deshalb übernehmen. Bildungsziele können niemals
verordnet werden, sondern erfordern die Partizipation der Klientinnen.
Aufgabe der Professionellen ist es, den Erwerb von Kompetenzen zu
ermöglichen. Deshalb sprechen wir im Rahmen des professionellen
Unterstützungsprozesses (bzw. bei Minderjährigen im Rahmen des
Erziehungsprozesses) von Unterstützungszielen für die Sozialarbeiterinnen,
die den Bildungsprozess von Klienten ermöglichen. Unterstützungsziele
sind formal betrachtet Bildungsziele für die Professionellen selbst. Beide
Zielformen Bildungsziele von Klienten und Unterstützungsziele von
Professionellen müssen in einem Zusammenhang stehen.
Dazu ein Beispiel: Ein mögliches Bildungsziel könnte lauten:
Der Klient R. weiß, welche Freizeitaktivitäten ihm gefallen und gut
tun.
Ein darauf bezogenes Unterstützungsziel könnte lauten:
Die Professionellen wissen, wie sie Erfahrungsräume für R. schaffen
können zum Erproben vielfältiger Aktivitäten.
Kann eine Klientin nicht in den Zielformulierungsprozess einbezogen
werden oder lässt sie sich im Moment nicht dazu motivieren, formulieren
die Professionellen keine Bildungsziele, sondern ausschließlich
Unterstützungsziele. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, diese
Unterstützungsziele auch Klienten gegenüber zu kommunizieren (im Sinne
von Transparenz und in Hinblick auf eine Arbeitsbeziehung in der Zukunft).
Ein Beispiel für solche Unterstützungsziele (als Grobziele im
Prozessschritt Zielsetzung):
Das Team ist in der Lage, die aktuelle Dynamik in der Gruppe der
Jugendlichen und das widerständige Verhalten der Klientin R. zu
verstehen.
Der fallführenden Sozialpädagogin ist es gelungen, einen Zugang zu R.
zu finden und sie für die gemeinsame Arbeit zu gewinnen.
Eine ähnliche Unterscheidungslinie zwischen Zielen für die Klienten und für
die Professionellen nehmen auch Heiner (2010) und von Spiegel (2013) vor
(siehe oben, Kap. 11.1). Ihre Bezeichnungen Wirkungsziele (Ebene
Klienten) und Handlungs- oder Leistungsziele (Ebene Professionelle)
halten wir aber in ihren Feinheiten für weniger überzeugend als die