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sicherlich zu Beginn, aber auch im Verlaufe eines Unterstützungsprozesses.
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Nun könnte der im methodischen Standard für die Analyse enthaltene
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Grundsatz, man brauche stets den Klienten, um überhaupt eine Analyse
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durchführen zu können, missverstanden werden. Es geht nicht darum, dass
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die Analyse den Klienten braucht, sondern die Analyse stellt eine
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hervorragende Chance dar, den Klienten zum Beteiligten zu machen, der
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sich selbst, seine Themen, Überlegungen und Einschätzungen einbringt und
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darin ernst genommen wird. Auf diese Weise entsteht eine vertrauensvolle
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Arbeitsbeziehung, die einen gemeinsamen Suchprozess möglich macht, der
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zu echten Veränderungen führt.
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Die Analyse gemeinsam mit Klientinnen ist umso wichtiger, als die
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Analyse im Rahmen der Prozessgestaltung eine entscheidende
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Weichenstellung für alle weiteren Schritte bedeutet. Am Ende dieses
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Prozessschritts wird entschieden, welche thematischen Aspekte in der
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Diagnose erhellt werden soll, damit darauf aufbauend sinnvolle
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Interventionen (weiter)entwickelt werden können, oder es werden auf
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dieser Basis Grobziele formuliert und Entscheidungen über
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Unterstützungsangebote getroffen. Gelingt es hingegen nicht, die
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Fallthematik präzise herauszuarbeiten, bleibt unklar und zufällig, was
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diagnostiziert werden soll bzw. was die Zielsetzung sein soll und wie das
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Hilfeangebot aussieht. Eine sorgfältige Auswertung aller durchgeführten
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Analyseergebnisse und die darauf basierende Bestimmung der Fallthematik
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ist eine höchst anspruchsvolle und wichtige Aufgabe. Sie erfordert neben
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Sorgfalt und Zeit viel Übung, geht es doch um einen sorgfältigen Umgang mit
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sensiblen Daten wie auch um das Erkennen von Themen, die für den Fall
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wesentlich sind. Eine wichtige Herausforderung besteht darin, nicht die
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persönlichen Ansichten in die Auswertung hinein zu interpretieren (die
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eigene Einschätzung soll vielmehr ein Bestandteil der AnalyseDurchführung sein). Es gilt ausschließlich die in der Analyse erhobenen
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Daten zu sichten, sie tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen und daraus in
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nachvollziehbarer Weise die Fallthematik abzuleiten. Die Auswertung
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verlangt zudem eine fachliche Gewichtung der Daten, ohne diese jedoch
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bereits erklären zu wollen. In der Kompetenz zur Analyse zeigt sich darum
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in besonderer Weise die Professionalität in der Sozialen Arbeit.
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9.8.2
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Evaluationsfragen
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Kontinuierliche Selbstreflexion gehört zum Selbstverständnis, zum Habitus
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( Kap. 6.2.2) von Professionellen der Sozialen Arbeit. Nach Abschluss des
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zweiten Prozessschritts, hat sich die Sozialarbeiterin folgende Fragen zu
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stellen:
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• Ist eine organisations- und fallbezogen sinnvolle Kombination von
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Analysemethoden gewählt worden?
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• Wurde die Klientinnen-Perspektive angemessen berücksichtigt und
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mindestens eine (geeignete) Analysemethode genutzt, um die
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Einschätzung der Klientin aufzunehmen?
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• Wurden die themenbezogenen multiperspektivischen Einschätzungen bei
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der Durchführung der Analyse methodisch strukturiert und sorgfältig
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erhoben?
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