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angekreuzt werden können (vgl. Bayerisches Landesjugendamt 2001:13–
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18).
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Die dritte Skala bezieht sich auf die Erziehungs- und
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Entwicklungsbedingungen und unterscheidet fünf Bereiche
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(Familiensituation, Grundversorgung, Erziehung, Entwicklungsförderung,
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Integration); in der Kurzfassung umfasst sie eine Seite und enthält 71 Items
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(wobei jedes entweder als Risiko oder als Ressource beurteilt und
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entsprechend angekreuzt werden kann). In der Langfassung werden Risikound Schutzfaktoren für vier Alterskategorien sehr detailliert exemplifiziert
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(vgl. ebd.:19–73).
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Legt man die Kurzfassung zugrunde, umfasst das Instrument sechs Seiten
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(kopierbar z. B. ebd.:13–18, Hillmeier 2004:206–211).
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Das quantitative Analyseinstrument ist konzipiert für eine spezifische
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Zielgruppe und ist einsetzbar bei der Bedarfsabklärung in der ambulanten
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Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitshilfe enthält keine methodischen
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Hinweise, wie der Sozialarbeiter zum Ausfüllen der Checklisten gelangt und
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wie er die Auswertung vornehmen soll (vgl. Hillmeier 2004:205). Implizit
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ist ersichtlich, dass der Sozialarbeiter seine Fremdeinschätzung codiert. Die
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Arbeitshilfe erscheint – insbesondere in der Langform – wenig geeignet für
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den Dialog mit Kindern, Jugendlichen und/oder ihren Eltern (auch wenn
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sich in der Publikation des Bayerischen Landesjugendamtes der Hinweis
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findet, die Merkmale könnten auch »zusammen mit dem jungen Menschen
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selbst, seinen Sorgeberechtigten und möglicherweise Dritten bearbeitet
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werden« (2001:7). Die Auswertung solle nicht einfach quantitativ, sondern
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qualitativ erfolgen, merken Hillmeier et al. an (vgl. 2004:57).
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Das Instrument ist einerseits umfassend, es bezieht sich auf alle
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Lebensbereiche, berücksichtigt sowohl individuelle, altersspezifisch
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ausdifferenzierte Verhaltensweisen als auch Entwicklungsbedingungen.
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Andererseits erscheint die binäre Codierung ›Ressource: ja/nein‹ allzu
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einfach und unspezifisch; vor allem aber wird übergangen bzw. völlig
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offengelassen, wie der Sozialarbeiter über Beobachtungen und Gespräche –
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also mit Methoden und Kompetenzen zur Erfassung einer Situation (
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Kap. 8) – zu diesen Einschätzungen gelangen kann. Auch die Auswertung ist
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u. E. angesichts der Vielzahl an generierten Daten insbesondere bei der
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Langfassung anspruchsvoll und müsste methodisiert werden.
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Neben diesen drei exemplarisch dargestellten standardisierten,
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quantitativen Analysemethoden gibt es eine Vielzahl ähnlicher
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quantifizierender Klassifikationssysteme. Sie sind auf eine spezifische
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Problemstellung und Zielgruppe ausgerichtet. Viele davon beziehen sich auf
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die Erfassung psychischer Störungen, sind von der Medizin entwickelt
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worden und werden in den (sozial-)psychiatrischen Praxisfeldern
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interprofessionell eingesetzt, so u. a. auch von der klinischen Sozialarbeit.
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Wahrscheinlich am weitesten verbreitet ist die in viele Sprachen übersetzte
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kinderpsychiatrische Child Behaviour Checklist (CBCL, vgl. Steinhausen et al
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1998). Für die Zukunft wird einerseits an einem generellen, übergreifenden
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Klassifikationssystem mit großer Reichweite gearbeitet, das in allen
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Praxisfeldern der Sozialen Arbeit einsetzbar ist – so, wie es PIE dem
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Anspruch nach sein will – und das eine einheitliche und vergleichbare
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Erfassung sozialer Probleme erlauben soll. Andererseits werden spezifische
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Assessment- und Screeninginstrumente für bestimmte Aufgabenstellungen
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und spezifische Praxisfelder oder sogar Praxisorganisationen entwickelt
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