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3.2.5
Involviertheit der Professionellen als ganze Person
Wir haben festgestellt, dass personenbezogene soziale Dienstleistungen auf
die ganze, untrennbare Person eines Klienten bezogen sind. Zugleich ist
auch die Sozialpädagogin als ganze Person in diese Arbeitsbeziehung
involviert. Diese Beteiligung des Professionellen als ganze Person verweist
noch einmal und von einer anderen Seite her darauf, dass
professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit nicht auf die Anwendung von
Methoden reduziert werden kann. Vielmehr stellt der Professionelle die
Einheit von Theorie und Praxis in seiner Person, in seinem Handeln und in
der Interaktion mit Klienten her (vgl. u. a. Gildemeister/Robert 1997:27).
Von Spiegel bezeichnet diesen strategischen und reflektierten Einsatz der
eigenen beruflichen Persönlichkeit mit »Person als Werkzeug« (2013:74).
Bereits Alice Salomon hat die Persönlichkeit als »wesentliches
Hilfsmittel« (Salomon 1926, zit. in Niemeyer 1999:133) bezeichnet.
»Pädagogisches Handeln vermittelt sich dies ist eine der ältesten
pädagogischen Weisheiten im Wesentlichen über die Person des
Pädagogen« (Niemeyer 1999:153). Als Person tritt sie in Kontakt zu einem
Klienten, verkörpert sie das institutionelle Angebot und gestaltet sie die
professionelle Beziehung. In diese Beziehungsgestaltung fließt fachliches
Wissen über Arbeitsbeziehungen mit ein, zugleich ist sie geprägt von der
Persönlichkeit der Sozialarbeiterin.
Einer weinenden Frau in einem Beratungsgespräch zuzuhören und sie zu
trösten, in einem Jugendtreff in einen Streit einer Gruppe männlicher
Jugendlichen, der in Gewalt auszuarten droht, einzugreifen solche
Situationen berühren die Emotionen eines Sozialpädagogen unmittelbar,
und die Art und Weise, wie Sozialpädagogin A und Sozialpädagoge B
handeln, hat viel zu tun mit deren biografischen Erfahrungen.
Seit die Idee des geborenen Erziehers verworfen und die Notwendigkeit
von Ausbildung in der Sozialen Arbeit anerkannt ist, ist der Zusammenhang
von Biografie und Professionalität in der Sozialen Arbeit ein Thema.
Sozialarbeiter müssen in der Lage sein, eine reflexive Distanz zur eigenen
Biografie herzustellen. »Eine auf die Profession bezogene biografische
Selbstreflexion und Selbstdistanzierung bedeutet die kritische
Auseinandersetzung mit den biografischen Anteilen im beruflichen
Handeln, d. h. die kritische Auseinandersetzung mit sich selbst, mit dem
eigenen Wissen sowie den eigenen Erfahrungen, Orientierungs-, Deutungsund Relevanzsystemen«, halten Grasshoff/Schweppe (2009:310) fest. Dies
kann insbesondere während des Studiums eine große Verunsicherung mit
sich bringen. Die »biografische Zumutung« (ebd.) beschränkt sich allerdings
nicht auf die Ausbildung. Auch in der späteren beruflichen Tätigkeit ist die
Konfrontation mit sich selbst, mit der eigenen Sicht auf die Welt und
insbesondere den eigenen Gefühlen in der Begegnung und
Auseinandersetzung mit Klienten nicht zu umgehen. Bereits 1964 hat Ruth
Bang darauf hingewiesen, dass aus dieser Selbstbetroffenheit eine
»Verantwortung des Sozialarbeiters sich selbst gegenüber, eine
Verantwortung, die bewusst darauf gerichtet ist, Sorge dafür zu tragen, dass