2026-001/documents/arbeit/pages/058.md
KPG Mentor 0cec1b5740 feat: extract individual page markdown files from PDFs
Generated pages/ subfolders for all documents:
- arbeit: 386 pages
- praxis: 297 pages
- EPG: 11 pages

Page numbers are 0-based PDF indices matching the book viewer.
Extracted using pdftotext.
2026-03-05 11:13:56 +00:00

48 lines
3.2 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

Die Frage danach, wer denn eine Leistung in der Sozialen Arbeit erbringt,
wer hier Handlungssubjekt ist, führt zu einem weiteren Strukturmerkmal
Sozialer Arbeit. Es ist insbesondere in der Dienstleistungsdebatte der
1980er und 1990er Jahren herausgearbeitet worden (u. a. von Gross 1983).
Status der Klientin als Ko-Produzentin
Soziale Arbeit wird im Dienstleistungsansatz verstanden als soziale
Dienstleistung im Rahmen der Sozialpolitik. Unterschieden werden
sachbezogene und personenbezogene soziale Dienstleistungen. Zu einem
kleinen Teil erbringt die Soziale Arbeit sachbezogene Dienstleistungen
(beispielsweise in Form von Informationstätigkeit, Berechnung von
Sozialhilfeansprüchen, Vermittlung von Sachmitteln/Gütern wie etwa
Kleidergutscheine, u. a.). Diese Güter kann der Klient beziehungsweise der
Kunde zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen oder verbrauchen. Der
weitaus größte Teil der Dienstleistungen der Sozialen Arbeit jedoch
vollzieht sich in personenbezogenen Prozessen, beispielsweise in den
vielfältigen Beratungstätigkeiten, in der Kinder- und Jugendhilfe und der
Behindertenhilfe etc. (vgl. Gängler 2011:614). Personenbezogene soziale
Dienstleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Leistungen nicht
gegenständlicher Natur sind, dass sie weder übertragen noch gelagert noch
transportiert werden können, sondern im Moment entstehen und sich stets
auf eine ganze, untrennbare Person beziehen. Ein weiteres und zugleich
folgenreiches Charakteristikum besteht darin, dass Prozesse und
Ergebnisse gleichzeitig produziert und konsumiert werden. Diese
Gleichzeitigkeit von Produktion und Konsumption ist als Uno-actu-Prinzip
bekannt. Die Sozialarbeiterin als Produzentin und der Klient als
Konsument agieren gleichzeitig. Ohne Zutun des Klienten kann die
Leistung nicht zustande kommen, kann kein befriedigendes Ergebnis erzielt
werden. So ist es beispielsweise unmittelbar einleuchtend, dass die
Erweiterung von Selbstkompetenzen einer erwerbslosen jungen
erwachsenen Frau im Rahmen eines Beratungsgesprächs ohne Beteiligung
der Klientin unmöglich ist. Die Klientin hat daher den Status einer KoProduzentin. Die personenbezogene soziale Dienstleistung kann nur in
einem dialogischen Verständigungsprozess gemeinsam von Professionellem
und Klientin erbracht werden. (Vgl. u. a von Spiegel 2013:33 f.; Galuske
2013:51 f.)
Der Umstand, dass eine Leistung in der Sozialen Arbeit unabdingbar eine
durch Sozialarbeiterin und Klient gemeinsam produzierte Leistung ist die
Tatsache der Koproduktion also verweist auf die Notwendigkeit von
Kooperation. Schweitzer (1998:24) definiert Kooperation (im engeren
Sinne) als »eine zwischen mindestens zwei Personen abgestimmte, auf ein
Ergebnis gerichtete Tätigkeit«. Kooperation meint also die gemeinsame
Ausrichtung des Handelns auf ein Ziel. Und dieses Ziel kann nur als
gemeinsames Ziel zwischen dem, der auf sie angewiesen ist und dem, der
Unterstützung anbietet, realisiert werden.
Die Tatsache der Koproduktion macht deutlich, dass in der Sozialen
Arbeit der Begriff des Kunden, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt
und konsumiert, unangemessen ist, weil hier der Aspekt der Eigenleistung
und Beteiligung verschwindet. Treffender sind die Begriffe