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2013:756, Hammerschmidt/Tennstedt 2012:74).
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Bürgerliche Reformbestrebungen führten in der zweiten Hälfte des
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19. Jahrhunderts – zumindest in den größeren Städten Deutschlands – dazu,
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dass diese materielle Hilfe ergänzt wurde durch eine individuelle Hilfe und
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Begleitung durch ehrenamtliche Bürger als sog. Armenpfleger. Durch diese
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kommunal organisierte und ehrenamtlich realisierte Hilfe von ›Mensch zu
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Mensch‹ veränderte sich die Armenfürsorge zur socialen Fürsorge: Dies war
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der erste Schritt auf dem Weg hin zur Sozialarbeit. In der Schweiz basierte
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die freiwillige Fürsorge für Arme auf privater, philanthropisch und religiös
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motivierter Wohltätigkeit von Einzelpersonen – oftmals bürgerlicher
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Frauen – und von karitativen Organisationen (z. B. ›Hilfsgesellschaften‹), die
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ebenfalls auf Privatinitiative zurückgingen. Der zweite Schritt bestand in der
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Einbindung der kommunalen Wohlfahrtspflege in den Wohlfahrtsstaat (vgl.
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Hammerschmidt/Tennstedt 2012:73 ff.). Im Zuge der Etablierung der
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Sozial- und Wirtschaftspolitik im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde die
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Armenfürsorge zunehmend zur Aufgabe des Staates. Diese Veränderung ist
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eng verknüpft mit den Anfängen der Sozialpolitik, welche die wichtigsten
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Daseinsrisiken durch Versicherungsleistungen abzudecken suchte. Die sog.
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Sozialversicherungen entstanden in Deutschland in den 1880er Jahren
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(Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliden- und
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Altersversicherung – 1927 dann auch Arbeitslosigkeitsversicherung, vgl.
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Münchmeier 2013:366), in der Schweiz deutlich später (1918 Kranken- und
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Unfallversicherung, 1948 Alters- und Hinterlassenenversicherung, 1959
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Invalidenversicherung, obligatorische Arbeitslosenversicherung erst 1983).
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Die finanziellen Transferleistungen der neuen (Arbeiter-)Versicherungen
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entlasteten die kommunalen Träger der Armenpflege und setzten
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Ressourcen frei. Darüber hinaus basierte die neue staatliche Armenpflege
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auf der Erkenntnis, dass auf die sozialen Probleme mit individuell
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ausgerichteter Hilfe reagiert werden muss: Mit ihren Prinzipien der
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Individualisierung, der Einzelfallhilfe und der persönlichen Beziehung
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zwischen Helferin und Hilfeempfänger vollzog sich eine Abkehr von einer
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nur auf materielle Sicherung bezogenen Hilfe (vgl. ebd.). Damit begann die
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erste Phase der Verberuflichung der ehemals meist weiblichen
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ehrenamtlichen Fürsorgetätigkeit durch die Gründung sog. ›sozialer
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Frauenschulen‹.
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Neben einem hochgradig verrechtlichten, ökonomisierten und
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bürokratisierten System sozialer Sicherung – auf der Basis des Erwerbs
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individueller Anspruchsberechtigung – entstand also die moderne
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Sozialarbeit als personenbezogene Hilfe (vgl. Gildemeister 1993:60). Bis
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heute erfüllt Sozialarbeit Aufgaben im Bereich der Armutsbekämpfung und
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Existenzsicherung. Sie leistet dies einerseits mit materieller Hilfe (Geld- und
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Sachleistungen), andererseits mit immateriellen Dienstleistungen (Beratung,
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Unterstützung, Koordination von Hilfemaßnahmen). Die drei sog.
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›klassischen Methoden‹ der Sozialarbeit – Einzelfallhilfe, soziale
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Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit – verweisen auf die
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Ausdifferenzierung der Praxisfelder der Sozialarbeit im Laufe des
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20. Jahrhunderts. Dabei seien drei unterschiedliche Zielbestimmungen
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festzumachen (vgl. Becker et al. 2005:160 f.):
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• Bearbeitung von Problemlagen, welche von den betroffenen Individuen,
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Familien, Gruppen oder Gemeinwesen nicht ohne fremde Hilfe gelöst
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