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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 232
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Schritt in die Unabhängigkeit
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Ein Fall in der Ablösung vom Sozialdienst
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Sophie Löw
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Der vorliegende Artikel greift einen Fall aus der gesetzlichen Sozialhilfe auf, in
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welchem der Ablösungsprozess eines Klienten vom Sozialdienst thematisiert
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wird. Die Autorin setzt den Fokus bei der Fallbearbeitung auf die Prozessschritte der Analyse und der Interventionsdurchführung; auf die Prozessschritte der
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Zielsetzung und Interventionsplanung wird nur kurz eingegangen. Ihr Ziel ist
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es, dass der Klient etwas konkret Anwendbares für die Zeit nach der Ablösung
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von der Sozialhilfe mitnehmen kann.
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Organisationaler Kontext
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Während meiner berufsbegleiteten Ausbildung zur Sozialarbeiterin in der
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Schweiz arbeitete ich zwei Jahre als Mitarbeiterin in Ausbildung auf den Sozialen Diensten in der Gemeinde B. Dieser Sozialdienst bildet eine Abteilung der
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kommunalen Verwaltung und bietet folgende Dienstleistungen an: gesetzliche
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Sozialhilfe (beinhaltet materielle – d. h. wirtschaftliche – und immaterielle Sozialhilfe, d. h. Sozialberatung), Kindes- und Erwachsenenschutz (Abklärungen
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im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Massnahmen) und
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freiwillige Einkommensverwaltungen. Ich führte einerseits Mandate im Kindesund Erwachsenenschutz, andererseits betreute ich Klientinnen und Klienten,
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welche mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt wurden. Die hier dokumentierte Fallbearbeitung bezieht sich auf die wirtschaftliche Sozialhilfe, aus diesem
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Grund wird detaillierter auf die gesetzliche Sozialhilfe eingegangen.
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Im Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe werden in der Gemeinde B. mehrere
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Hundert Fälle betreut. Durch das soziale Existenzminimum, welches auch Teilhabe am öffentlichen Leben und der Gesellschaft beinhaltet, soll grundsätzlich
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Armut verhindert und der sozialen Frieden gefördert werden (vgl. SKOS
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2005:26). Dementsprechend ist der materielle Auftrag der Sozialhilfe die Existenzsicherung, welche durch die Kantone gesetzlich geregelt wird. Gleichzeitig
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hat die gesetzliche Sozialhilfe aber auch den Auftrag der Sozialberatung. Die
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Aufgabe der gesetzlichen Sozialhilfe ist die Förderung der wirtschaftlichen und
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persönlichen Eigenständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration in
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den ersten Arbeitsmarkt.
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