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diese Domäne den Praktikerinnen und Praxisorganisationen überlassen wird. Neben den unter Kapitel 12.1 erwähnten Arbeitsregeln von Müller findet sich bei Schwabe eine Strukturierung des Hilfeplanungsprozesses mit Hinweisen auf die Gestaltung des Vorgehens (vgl. 2013:101 ff.). In unserem Konzept sind die Interventionsplanung und ihre Einbettung in die Prozessgestaltung wichtige Aspekte. Wir sehen sie als eigenständigen Prozessschritt im Unterstützungsprozess an ( Kap. 12.1) und messen dem methodisch strukturierten Vorgehen eine wichtige Bedeutung zu. Dieses lässt sich in vier Schritte gliedern. Wie bereits erwähnt können diese auf beiden Ebenen stattfinden: auf der Fachebene wie auch gemeinsam mit Klient(innen). Schritt 1: Vorüberlegungen zum Vorgehen Oftmals erweisen sich Zielfindung, gemeinsames Aushandeln und Zielvereinbarung als zeitaufwändig, sodass in der Folge möglichst zügig Interventionen erarbeitet werden möchten. Dabei kann leicht vergessen gehen, dass die ausgearbeiteten Ziele das Ergebnis eines längeren analytischen Prozesses darstellen und auf einer Komplexitätsreduktion basieren. Das kann dazu führen, dass wichtige Erkenntnisse aus dem Fallverstehen ungenutzt bleiben (und es in der Fallbearbeitung sozusagen zu einem Bruch zwischen analytischer und Handlungsphase kommt). Damit Analyse und Diagnose einerseits und Ziele andererseits tatsächlich als Grundlage (bzw. Rahmen) für die Interventionsplanung dienen, ist es hilfreich, zunächst die wichtigsten Erkenntnisse aus den vorausgegangenen Prozessschritten noch einmal zusammenzufassen und ihre Bedeutung für die Interventionsplanung herauszuarbeiten. • Situationserfassung: Wie lautet der Auftrag? Was wissen wir? Welches sind relevante Fakten zur aktuellen Situation und zur Vorgeschichte? Welche Informationen zur Klientin oder ihrem Umfeld sollen unbedingt beachtet werden? Wo gibt es Ressourcen? • Analyse: Welche Erkenntnisse aus der Analyse müssen berücksichtigt werden (wie z. B. personale und soziale Ressourcen, Probleme, Anliegen der Klienten und Beteiligten)? Worum geht es, wie lautet die Fallthematik? • Diagnose: Welches sind wichtige Erkenntnisse aus dem Verstehensprozess, die beachtet werden sollen (wie z. B. jahrelange Stigmatisierung in einem Wohnquartier)? Welche Erklärungen sind bedeutsam (z. B. zu einem bestimmten Bewältigungsverhalten), wie lautet die Arbeitshypothese? • Zielsetzung: Welche Grobziele werden von wem angestrebt (wie z. B. vereinbarte Bildungsziele für Klienten und Unterstützungsziele für die Professionellen)? Wer war an der Vereinbarung der Grobziele beteiligt und soll evtl. in das weitere Vorgehen einbezogen werden? Woran wird man erkennen können, dass die Grobziele erreicht sind? Weiter gilt es zu überlegen, ob sich die Praxisorganisation an einem handlungsleitenden Konzept ( Kap. 12.3.2) orientiert (z. B. Empowerment, lösungsorientierter Ansatz). Wenn ja, ist zu fragen, was dies für das Vorgehen bedeutet.