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weshalb wir sie in diesem Lehrbuch als Methode der Perspektivenanalyse einordnen ( Kap. 9.2.1). In jenem Kapitel haben wir auch kurz auf von Spiegel (2013) Bezug genommen. In ihren Arbeitshilfen zur Situations- und zur Problemanalyse wird die Sozialpädagogin angeregt, über die Erfassung der verschiedenen Perspektiven hinaus in einer Spalte eigene Deutungen und Erklärungen mit Hilfe von Theorie- und Alltagswissen zu notieren und »deutende Hypothesen« (ebd.:162) zu formulieren. In einer Reflexionsspalte können Überlegungen, Widersprüche und Prognosen notiert werden. Mit diesen beiden zusätzlichen Dimensionen leitet von Spiegel implizit über zur Diagnose, indem wenn auch u. E. zu unsystematisch Erklärungswissen einbezogen wird.

10.2.2 Methodisches Vorgehen bei der Relationierung von Fall und Theorie Im Laufe der letzten Jahre haben wir an der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz die Relationierung von Fall und Theorie methodisch aufgeschlüsselt und die Diagnosemethode des theoriegeleiteten Fallverstehens in der Zusammenarbeit mit Studierenden und Praktikerinnen der Sozialen Arbeit kontinuierlich weiterentwickelt ( Kap. 15). Beim theoriegeleiteten Fallverstehen werden fünf Schritte unterschieden, die im Folgenden erläutert werden. Erster Schritt: Wahl geeigneter Wissensbestände Eine Fallbearbeitung beginnt nie mit der Diagnose. Voraussetzung für die Anwendung der Methode theoriegeleiteten Fallverstehens ist, dass die Fallthematik geklärt ist. Weder ist diese Fallthematik aufgrund einer kurzen Situationserfassung offensichtlich und klar bzw. kann als einfach gegeben vorausgesetzt werden (wie dies z. B. beim Konzept Evidenzbasierter Sozialer Arbeit angenommen wird, Kap. 12.4.3), noch ist es sinnvoll, irgendeine beliebige Theorie welche der Sozialpädagoge vielleicht gut kennt auf einen Fall zu beziehen, ohne dass geklärt ist, was denn nun besser verstanden werden soll. Es ist auch nicht der Fall insgesamt, der in der Diagnose erhellt wird sonst wäre der Prozess des Deutens und Erklärens ebenso beliebig wie grenzenlos. (Nebenbei: Grundsätzlich legt bereits das Strukturmerkmal diffuser Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit eine Eingrenzung der Zuständigkeit, eine Begrenzung des potentiell umfassenden und totalitären Zugriffs nahe Kap. 3.2.1 und damit auch eine Eingrenzung und Fokussierung des Fallverstehens). Vielmehr ist es die Fallthematik, welche im Rahmen der Diagnose erhellt und genauer verstanden werden soll. Deren Klärung erfolgt im Rahmen der Analyse, bei der eine strukturierte Auslegeordnung vorgenommen wird, um herauszufinden, worum es eigentlich bzw. worum es ganz genau geht in einem Fall. Am Ende der Analyse wird formuliert, was problematisch und erklärungsbedürftig ist und besser verstanden werden soll. Die herausgearbeitete Fallthematik stellt die Grundlage dar für den ersten Schritt theoriegeleiteten Fallverstehens: für die Auswahl geeigneter