2026-001/documents/arbeit/pages/117.md
KPG Mentor 0cec1b5740 feat: extract individual page markdown files from PDFs
Generated pages/ subfolders for all documents:
- arbeit: 386 pages
- praxis: 297 pages
- EPG: 11 pages

Page numbers are 0-based PDF indices matching the book viewer.
Extracted using pdftotext.
2026-03-05 11:13:56 +00:00

47 lines
2.9 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

Kooperation zu erreichen.
Konstellationen
Die Tatsache der sog. diffusen Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit kann
aber auch positiv gewendet werden. Sie erfordere in besonderem Masse die
Fähigkeit »mit zahlreichen Organisationen und Berufen zu kooperieren, um
entsprechend ganzheitliche Problemlösungen zu initiieren und zu
koordinieren« (Heiner 2010:472). Die Soziale Arbeit hat ein großes
Interesse an der Kooperation mit anderen Professionen und kann Prozesse
der fallbezogenen Zusammenarbeit initiieren und koordinieren. Auf diese
Koordinationsaufgabe bezieht sich das Konzept des Case-Managements (vgl.
u. a. Neuffer 2013, Wendt 1991). Im Konzept der systemorientierten
Sozialpädagogik wird sie als Teil der Aufgabe Systemvernetzung bezeichnet
(vgl. Simmen et al. 2008:65). Diese Koordinationsaufgabe ist insbesondere
in den Fällen wichtig, in denen viele unterschiedliche Organisationen und
Personen involviert sind (z. B. Schulsozialarbeiter, Lehrerin,
schulpsychologischer Dienst, sozialpädagogische Familienbegleitung,
Erziehungsberatungsstelle, Suchtberatung etc.). Die
Koordinierungsfunktion der Sozialen Arbeit kann als Aufgabe gesehen
werden, die sich die Soziale Arbeit selbst zuweist.
Bei komplexeren multiprofessionellen Kooperationsbeziehungen sind
gemäß Heiner (2010:473) drei Konstellationen der Zusammenarbeit
denkbar, die sich vor allem hinsichtlich Kontinuität, aber auch in der
Intensität unterscheiden:
• Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Fachkräften innerhalb oder
außerhalb der Organisation, wobei deren Status höher sein kann (z. B. bei
Ärztinnen, insbesondere dann, wenn sie die Leitungsfunktion innerhalb
einer hierarchisch strukturierten Organisation des Gesundheitswesens
innehaben) oder aber gleichrangig (z. B. beim Case-Management).
• Kurzfristige punktuelle Kooperation mit unterschiedlichsten
Berufsgruppen und die Vermittlung an Leistungserbringer außerhalb der
eigenen Organisation, ohne dass eine kontinuierliche fallbegleitende
Abstimmung notwendig ist (z. B. Lehrerin, Rechtsanwalt,
Verwaltungsbeamte der Agentur für Arbeit [BRD] bzw. der Regionalen
Arbeitsvermittlung RAV [CH]).
• Dauerhafte, aber inhaltlich sehr begrenzte Zusammenarbeit mit Berufen,
die als externe, z. T. als zahlende Auftraggeber Aufgaben an die Soziale
Arbeit delegieren (z. B. gesetzliche Betreuung/Beistandschaft) (vgl.
Heiner 2010:473).
Eine andere Unterscheidung bezieht sich stärker auf die Intensität von
Zusammenarbeit und fachlichem Austausch. Hochuli Freund/Amstutz
(2019:117123) fassen die verschiedenen Varianten u. a. mit Rückgriff auf
Obrecht 2015 folgendermaßen zusammen:
• Eine asymmetrisch-komplementäre Kooperation beruht auf einer klaren
Aufgabenteilung zwischen Professionen und Berufsgruppen. Eine
Profession ist primär zuständig für einen Fall. Sie bearbeitet ihn auf der
Grundlage ihres professionsspezifischen Wissens und erteilt anderen