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Raw Blame History

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Konsequenzen und Perspektiven

Bundes haben sich bestätigt. Viele Bundesländer haben mit Bezug auf den Bundesaktionsplan eigene Maßnahmenpakete entwickelt; nach vorliegenden Informationen liegen aus 12 Bundesländern entsprechende Aktionspläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, meist mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von häuslicher Gewalt, vor. Federführend für die Aktionspläne sind die Frauen- und Gleichstellungsressorts in den jeweiligen Bundesländern. In vielen dieser Aktionspläne befinden sich Maßnahmen, die den Themenkomplex Kinder und häusliche Gewalt in den Ländern erstmals adressieren. Auch auf Landesebene sind die Gleichstellungsressorts damit Katalysatoren für das Thema Kinder und häusliche Gewalt geworden und sorgen durch die in den Aktionsplänen enthaltenen Vorhaben dafür, dass die Problemstellung in die fachlich zuständigen Ressorts eingebracht wird. Auf der rechtlichen Ebene hat in den Bundesländern eine für die Intervention bei häuslicher Gewalt ganz entscheidende Entwicklung stattgefunden: Im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz bestehen nunmehr in allen Polizeigesetzen der Länder die Voraussetzungen dafür, dass ein gewalttätiger Lebenspartner aus der Wohnung gewiesen werden kann. Zeitgleich mit bzw. sukzessive nach dem Inkrafttreten des bundesgesetzlichen zivilrechtlichen Gewaltschutzgesetzes haben die Länder die Möglichkeiten des Polizeirechts ausgebaut, um für unmittelbaren Schutz zu sorgen.11 Die mittlerweile in den meisten Bundesländern vorliegenden Zahlen zu den polizeilichen Wegweisungen und Rückkehrverboten in Fällen häuslicher Gewalt belegen nicht nur das erhebliche Ausmaß dieser Gewalt, sondern auch, dass sich diese Handlungsmöglichkeit der Polizei als sachgerechte Maßnahme bewährt hat12.

Die Interventions- und Kooperationsprojekte gegen häusliche Gewalt als Schrittmacher für das Thema häusliche Gewalt und die „Entdeckung“ der Kinder

Die rechtlichen Veränderungen Die Entstehung von Interventions- und Kooperationsprojekten gegen häusliche Gewalt seit 1995 in Deutschland und deren erfolgreiche Arbeit, mit der sich die WiBIG-Studie im Auftrag des BMFSF beschäftigt, hat zunächst die 11 Ausführlich zum Gewaltschutzgesetz sowie zu den polizeirechtlichen Möglichkeiten Schweikert/Baer, vgl. Fn. 5; vgl. auch Schröder/Pezolt 2004: Gewalt im sozialen Nahraum I, mw.N.; s. auch Beiträge in diesem Buch in Kapitel 2. 12 Beispiele Schröder/Pezolt 2004, vgl. Fn. 12; vgl. auch Schirrmacher/Schweikert: Frauen, Männer und Gewalt Neue Erkenntnisse zu Ausmaß, Folgen und wirksamen Interventionen, in FPR 2004, 44 ff.; Schweikert/Schirrmacher 2005: Der Schutz vor Gewalt in der Familie, in Online-Familienhandbuch, Staatsinstitut für Frühpädagogik (Hg), www.familienhandbuch.de/ Œ–Š’—ȦȏŠŒ‘‹Ž’›ŠȦŠȏŽŒ‘œ›ŠŽ—Ȧœȏŗŝşǯ‘–•ǯȱ