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Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt
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zwischen Psychologischer Beratungsstelle und Allgemeinem Sozialen Dienst. Die Termine für Mutter und Tochter werden auch nach der Trennung vom gewalttätigen Partner in größer werdenden Abständen zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Unterstützung der kindlichen Bewältigungsprozesse fortgesetzt.
Plötzliche Trennung aufgrund von Flucht oder Platzverweis Bettina ist dreizehn Jahre alt und vor einigen Wochen mit ihrer Mutter und den zwei jüngeren Brüdern ins Frauenhaus geflohen. Die Trennungsphase ist gekennzeichnet von Drohungen des Vaters und Zweifeln der Mutter, ob sie die Trennung durchsetzen kann. Sie hat Angst vor einer Gewalteskalation und empfindet Schuldgefühle gegenüber ihren Söhnen, die sehr aggressiv reagieren und die Trennung vom Vater ablehnen. Bettina zieht sich zurück und versucht, es allen Recht zu machen. Den Vater möchte sie nicht sehen. Ihre Mutter ist in Sorge um sie, hat aber nicht die Kraft, sich intensiver um sie zu kümmern. Auf Anregung des Frauenhauses sucht sie die Psychologische Beratungsstelle auf. Es werden Termine mit Bettina vereinbart, die dazu dienen, sie in der Bewältigung der aktuellen Anforderungen zu bekräftigen. Inhalte der Gespräche mit der Mutter betreffen vor allem das Thema Sicherheit, Einfühlung in das Erleben von Bettina und die Stärkung der Mutter-Tochter-Beziehung. Kontakt mit dem Vater wird von Seiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes aufgenommen. Nachdem sich die Lebenssituation der Familie stabilisiert hat, werden die Termine, mit der Einladung, sich bei Bedarf wieder an die Beratungsstelle zu wenden, beendet.
Trennung der Paarbeziehung, Aufrechterhaltung der Eltern- und Vater-Kindbeziehung Christian ist vierzehn Jahre. Er lebt mit seinem fünfjährigen Bruder und seiner Mutter zusammen. Zu seinem Vater, der in einer anderen Stadt arbeitet, hat er unregelmäßig Kontakt. Frau C. hat ihren deutschen Mann in ihrem afrikanischen Heimatland kennengelernt und kam mit ihm nach Deutschland. Ihr Mann kontrollierte, misshandelte und vergewaltigte sie. Mit Unterstützung einer Verwandten trennte sie sich von ihrem Mann. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Frau C. leidet unter den Folgen der Gewaltbeziehung. Mit der Erziehung von Christian ist sie überlastet, da sie ihm keine Grenzen setzen kann. Christian besucht eine teilstationäre Jugendhilfeeinrichtung, von der der Vorschlag, die Psychologische Beratungsstelle einzubeziehen, ausgeht.