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Auftrag und Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe bei häuslicher Gewalt

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mit den Beratungseinrichtungen, die Täterarbeit anbieten entwickelt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung des Kindeswohls.

Perspektiven und Handlungsansätze Das Thema häusliche Gewalt erfordert eine Auseinandersetzung in der Jugendhilfe, die Frauen nicht nur als Mütter, sondern im Falle häuslicher Gewalt auch als Opfer sieht und Vätern die Verantwortung für ihre Handlungen zuweist (Heynen 2002: 95). Das Thema Gewalt im sozialen Nahraum verlangt nach einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Gewaltverhältnisse und nicht nur nach einer Verantwortung der Sozialen Arbeit und der Jugendhilfe für die Kinder. ȡ Es geht um die Beendigung von familialen Gewalthandlungen bei einer gleichzeitigen sozialpolitischen Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte. Dieses Ziel ist nicht kurzfristig zu erreichen; insoweit folgen mittelfristig zu erreichende Handlungsorientierungen zum Schutz von Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt (vgl. im folgenden: Hartwig 2005). ȡ Kinder sind von Partnergewalt immer mit betroffen. Sie haben ein Recht auf eigenständige Unterstützung, losgelöst vom Konflikt auf der Elternebene. Die im KJHG angelegte Verschränkung von Elternrecht und Kindeswohl führt bei häuslicher Gewalt häufig zur Problemverkennung und zu unzureichender Unterstützung der Kinder. ȡ Bei häuslicher Gewalt haben wir es i.d.R. mit einer grundlegenden Rollendiffusion zu tun; generative Schranken werden durchbrochen; Kinder übernehmen Verantwortung für den Erhalt des familialen Systems etc.. In dieser Situation gilt es eine eigenständige Unterstützung für die Mädchen und Jungen zu finden, die die Sicherheit der Mutter nicht gefährden darf (vgl. Kavemann 2000). Sorgerechtsentscheidungen sind losgelöst von dem Wunsch des Kindes nach Beziehungsklärung zum Vater zu betrachten. Hier sind Verfahrenspfleger gemäß § 50 FGG, „Anwalt des Kindes“, ein Schritt in die richtige Richtung. Diese könnten über die Zuständigkeit für das familiengerichtliche Verfahren hinaus auch für Hilfeplanungs- und Beratungsprozesse der Jugendhilfe eingesetzt werden. Kinder haben eigene Vorstellungen hierzu, die denen der Mütter oder denen der Väter nicht immer entsprechen. ȡ Mädchen mit Gewalterfahrungen, direkten oder indirekten, sind in besonderer Weise gefährdet, erneut Opfer zu werden. Jungen mit Gewalterfahrungen und Gewaltbeobachtungen sind in besonderer Weise gefährdet, selber gewalttätig zu werden. Insoweit ist eine Geschlechtsspezifizierung der Hilfen und Angebote für Kinder und Jugendliche dringend geboten; dies auch im Hinblick auf Sekundärprävention (Hartwig 2001). Schutz- und Bestärkungsstellen für Mädchen sind hier genau so wichtig wie die neue Jungen- und Männerarbeit, die kleine „Rambos“ aus ihren männlichen Identitätszwängen zu befreien sucht.