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Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt
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zwischen Psychologischer Beratungsstelle und Allgemeinem Sozialen Dienst.
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Die Termine für Mutter und Tochter werden auch nach der Trennung vom gewalttätigen Partner in größer werdenden Abständen zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Unterstützung der kindlichen Bewältigungsprozesse
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fortgesetzt.
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Plötzliche Trennung aufgrund von Flucht oder Platzverweis
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Bettina ist dreizehn Jahre alt und vor einigen Wochen mit ihrer Mutter und
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den zwei jüngeren Brüdern ins Frauenhaus geflohen. Die Trennungsphase
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ist gekennzeichnet von Drohungen des Vaters und Zweifeln der Mutter, ob
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sie die Trennung durchsetzen kann. Sie hat Angst vor einer Gewalteskalation und empfindet Schuldgefühle gegenüber ihren Söhnen, die sehr aggressiv
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reagieren und die Trennung vom Vater ablehnen. Bettina zieht sich zurück
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und versucht, es allen Recht zu machen. Den Vater möchte sie nicht sehen.
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Ihre Mutter ist in Sorge um sie, hat aber nicht die Kraft, sich intensiver um sie
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zu kümmern. Auf Anregung des Frauenhauses sucht sie die Psychologische
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Beratungsstelle auf.
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Es werden Termine mit Bettina vereinbart, die dazu dienen, sie in der Bewältigung der aktuellen Anforderungen zu bekräftigen. Inhalte der Gespräche
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mit der Mutter betreffen vor allem das Thema Sicherheit, Einfühlung in das
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Erleben von Bettina und die Stärkung der Mutter-Tochter-Beziehung. Kontakt
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mit dem Vater wird von Seiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes aufgenommen. Nachdem sich die Lebenssituation der Familie stabilisiert hat, werden
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die Termine, mit der Einladung, sich bei Bedarf wieder an die Beratungsstelle
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zu wenden, beendet.
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Trennung der Paarbeziehung, Aufrechterhaltung der Eltern- und Vater-Kindbeziehung
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Christian ist vierzehn Jahre. Er lebt mit seinem fünfjährigen Bruder und seiner
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Mutter zusammen. Zu seinem Vater, der in einer anderen Stadt arbeitet, hat
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er unregelmäßig Kontakt. Frau C. hat ihren deutschen Mann in ihrem afrikanischen Heimatland kennengelernt und kam mit ihm nach Deutschland. Ihr
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Mann kontrollierte, misshandelte und vergewaltigte sie. Mit Unterstützung
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einer Verwandten trennte sie sich von ihrem Mann.
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Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Frau C. leidet unter den Folgen der Gewaltbeziehung. Mit der Erziehung von Christian ist sie überlastet,
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da sie ihm keine Grenzen setzen kann. Christian besucht eine teilstationäre
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Jugendhilfeeinrichtung, von der der Vorschlag, die Psychologische Beratungsstelle einzubeziehen, ausgeht.
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