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Erfahrungen einer Spezialberatungsstelle in Stockholm
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Familientherapie des Eltern-Kind-Systems. Sowohl Kindern als auch Erwachsenen fällt es leichter, schambesetzte Erlebnisse im individuellen Kontakt aufzuarbeiten. Um Scham und Tabuisierung langfristig zu mindern, sind allerdings auch gemeinsame Gespräche notwendig. Die Mutter, die vornehmlich
die elterliche Sorge für ihr Kind oder ihre Kinder trägt, ist diejenige, die uns
beauftragt, ihrem Kind oder ihren Kindern aus der stressvollen und schmerzhaften Situation zu helfen, selbst wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Hilfsbedürftigkeit des Kindes das juristische Sorgerecht mit dem Täter, dem Vater
des Kindes, teilt.
Für viele Mütter und Kinder ist ein „Erster-Hilfe“-Einsatz von 10-15 Gesprächen ausreichend. Zu unserer ersten Therapiesitzung kann die Mutter
alleine oder in Begleitung ihrer Sozialarbeiterin oder Frauenhausmitarbeiterin erscheinen. Hier wird der Mutter dann die Gelegenheit gegeben, frei zu
sprechen, ohne dabei Rücksicht auf ihr Kind oder ihre Kinder nehmen zu
müssen. Während dieses ersten Treffens mit uns Therapeutinnen hat sie die
Möglichkeit, sich ein Bild davon zu machen, inwieweit sie Zutrauen zu uns
haben kann und wie sie und ihre Kinder bei uns aufgenommen werden.
Während der zweiten Sitzung treffen wir die Mutter dann gemeinsam
mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern. Sofern sich eines der Kinder sträubt, der
Mutter zu folgen, ist die Ursache oft die Loyalität des Kindes gegenüber dem
Vater oder der fehlende Glaube des Kindes an wirkliche Hilfe. Die Väter der
Kinder, die wir getroffen haben, waren - wenn die von ihnen verübten Misshandlungen von uns als Ausgangspunkt genutzt wurden - nur selten dazu
bereit, an der Therapie teilzunehmen. Die meisten Väter respektierten jedoch
die Hilfsbedürftigkeit des Kindes und erlaubten ihm in Telefonaten oder
während persönlicher Kontakte, über das Erlebte zu reden. Dies erleichterte
dem Kind, Unterstützung zu wünschen und anzunehmen. Sofern der Vater
Gewalt ausgeübt hat, dies aber bestreitet und nicht wünscht, dass sein Kind
Kontakt zu einer Therapieeinrichtung hat, fordert die schwedische Gesetzgebung, dass der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird.
Therapeutischer Miteinbezug der Gewalt
Die intervenierende Person, die das Familiengeheimnis lüftet, muss über die
Werkzeuge verfügen, die es ermöglichen, dem Schmerzhaften und Schwierigen zu begegnen. Meine Erfahrungen haben die Ergebnisse der Traumaforschung bestätigt, die zeigen, dass Traumatisierte, Erwachsene wie Kinder,
nicht über das Erlebte sprechen, wenn nicht die richtigen Fragen gestellt werden. Direkte Fragen und Fragen, die zeigen, dass der Fragende die Vorstellungswelt der Traumatisierten akzeptiert, öffnen den Weg für einen Dialog.
Um traumatisierten Kindern und Erwachsenen zu ermöglichen, sich zu erinnern und zu berichten, muss die Zuhörerin Vertrauen ausstrahlen und über
Kenntnisse der Mechanismen verfügen, die sich hinter Gewalt in häuslicher