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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
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vordruck das zuständige Jugendamt, wenn sie bei einem Einsatz häuslicher
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Gewalt Kinder antrifft. In Folge wurden in enger Kooperation zwischen Polizei und Jugendamt in einigen Bezirken Handlungsleitlinien oder Kooperationsvereinbarungen entwickelt.18 Grundlage ist, dass das Jugendamt die
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Auswirkungen des Miterlebens von häuslicher Gewalt als potentiellen Kinderschutzfall definiert.
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ȡ In sieben von zwölf Berliner Bezirken wurden Fachtage in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern zum Thema „Kinder und
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häusliche Gewalt“ durchgeführt. Zudem wurden zentral Seminare und Fortbildungen für verschiedene Berufsgruppen angeboten. Eine große Berlin-weite zweitätige Fachtagung zum Thema „Kinder und häusliche Gewalt“ wurde
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gemeinsam mit der senatseigenen Fortbildungsstätte Glienicke konzipiert
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und durchgeführt (Dokumentation der Fachtagung 2002).
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Perspektiven
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Mit dem Auslaufen der Modellphase bei BIG Ende 2002 wurden die Fachgruppen bzw. die späteren Steuerungsgremien aufgelöst und in die so genannte
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ExpertInnenkommission überführt. Das hatte vor allem personelle Gründe,
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weil weniger Stellen zur Verfügung standen, war aber auch der Rückmeldung
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geschuldet, dass viele Mitglieder der Fachgremien auf Dauer nicht mehr in
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gleicher Weise intensiv mitarbeiten konnten. Die Entwicklung weiterer Maßnahmen und Interventionsstrategien sollten von den zuständigen Fachressorts übernommen werden und BIG erhielt die Aufgabe, diese Maßnahmen
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und Strategien zu koordinieren. Das heißt: Über die Zusammenkunft von
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Expertinnen und Experten aus den Bereichen Frauenprojekte, Polizei, Justiz,
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Migration, Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit wird weiterhin konkretes
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Handeln gegen häusliche Gewalt geplant, beschlossen und durch den politischen Runden Tisch flankierend und initiierend unterstützt. Gleichzeitig
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werden bei BIG Lücken und neue Bedarfe in der praktischen Intervention
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erfasst und Überlegungen getroffen, wie Unterstützungslücken geschlossen,
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weitere Angebote entwickelt werden können, um den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Kinder zu optimieren. Zum Beispiel hat sich gezeigt,
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dass für junge volljährige Frauen die Hilfen nicht ausreichen. Daneben wurde erkannt, dass aus Sicht der Anti-Gewalt-Projekte Überlegungen getroffen
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werden müssen, wie mit bestehenden Einrichtungen zur Unterstützung älterer Jungen zusammengearbeitet werden kann. Das bedeutet, die Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen weiter zu verbessern, zu erweitern
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und phasenweise Kooperationsbündnisse zur Erreichung von neuen Zielen
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zu schließen.
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Siehe Linke/ Plathe in diesem Band.
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