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Die Frage des Kindeswohls aus kinderpsychiatrischer Sicht
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leranzschwellen, wahrgenommene kindliche Erziehungsschwierigkeiten und
schwere Misshandlungsvorgeschichte zusammenkamen.
Die Einschätzung der Kindeswohlperspektive mit Blick auf die psychische
Belastung der Kinder
Neben den elterlichen Einschränkungen und Ressourcen ist es wichtig, die
spezifischen Ausgangsbedingungen beim Kind zu evaluieren, um Fragen
mit Bezug auf das Kindeswohl im Einzelfall adäquat beantworten zu können. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird die Diagnostik üblicherweise
auf mehreren diagnostischen Achsen nach dem so genannten Multiaxialen
Klassifikationsschema nach Remschmidt, Schmidt und Poustka (2001) erfolgen. Auf der ersten Achse wird, wenn vorhanden, eine diagnostizierbare
psychische Störung nach ICD-10 festgestellt. Die ICD-10 ist die internationale
Klassifikation von Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (vgl. Remschmidt et al. 2001). Diese diagnostische Einordnung ist im Rahmen der Krankenversorgung (vgl. SGB V) die derzeit geforderte Klassifikation und stellt
auch für die Verwirklichung von Eingliederungshilfen nach der Einführung
des Sozialgesetzbuches IX die verbindliche Grundlage für die Beschreibung
des Vorliegens psychischer Störungen als erster Feststellungsschritt, in Bezug
auf einen Rechtsanspruch nach § 35 a KJHG, dar (vgl. Fegert 2002), jetzt noch
einmal verstärkt durch die neuen Formulierungen in der Mitte 2005 beschlossenen KJHG Novelle.
Auf der zweiten Achse werden spezifische Entwicklungsstörungen wie
Teilleistungsstörungen beschrieben. Die dritte Achse beschreibt das Intelligenzniveau, die vierte Achse körperliche Grund- und Begleiterkrankungen
und die fünfte Achse psychosoziale Belastungen. Die sechste Achse trifft
eine Entscheidung für das Zurechtkommen im Alltag (global assessment of
functioning) und hat sich international in verschiedenen Settings als reliabler
Parameter für das Ausmaß des Unterstützungs- und Hilfebedarfs bewährt.
Gerade in Situationen vorausgegangener häuslicher Gewalt finden sich oft
Kinder, die auf mehreren Achsen prognostische Risiken und bemerkenswerte Situationen aufweisen. So haben Kinder, bei denen die Diagnose einer
Bindungsstörung des Kindesalters mit oder ohne Enthemmung festgestellt
werden muss, häufig in den ersten fünf Lebensjahren einen extremen Mangel
an Kontinuität der Betreuungspersonen erfahren. Sie haben ein oft wahllos
freundliches, aufmerksamkeitssuchendes Verhalten, bis hin zur Distanzlosigkeit, Schwierigkeiten beim Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zu Gleichaltrigen und zu Erwachsenen und dazu nicht selten eine Fülle emotionaler
und Verhaltensstörungen. Solche Kinder können mit Blick auf das Kindeswohl nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden wie Kinder, die gerade in der frühen Kindheit in einem stabilen Schutzraum aufgewachsen sind.
Insofern ist die Einschätzung des Kindeswohls auch sehr abhängig davon,