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Hochuli Freund
31.7.17 S. 289
Autonomieförderung durch systemische Fallbearbeitung
Denkarbeit zur Passung der verschiedenen Methoden in der Organisation bedeutet es für eine einzelne Sozialarbeiterin einen grossen Aufwand, die verschiedenen Prozessschritte zu planen. Eine Organisation sollte einen Rahmen mit
möglichen Methoden zur Verfügung stellen, die fallbezogen angepasst werden
können. Die Prozessschritte können je nach organisationsspezifischen Kontext
und Auftrag, Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten und ausgewählten Methoden zeitlich stark variieren. Der in dieser Fallbearbeitung eher ausführliche
analytische Teil der KPG hat ein vertieftes Fallverstehen aufseiten der Klientin
und der Professionellen ermöglicht. Auch hat er die Klientin zu selbständigem
Handeln, zu Selbstreflexion und zu mutigen Schritten angeregt. Durch die ausführliche und sensible Auslegeordnung und das diagnostische Fallverstehen
wurden Ziele und neue Handlungsmöglichkeiten sichtbar. Die Ziele und die
Weiterarbeit in einem Fall sind auf diese Weise stark durch die Klientel geprägt,
sie sind individuell, bedeutsam und realistisch. Auch im Sinne einer sich
positionierenden klinischen Sozialarbeit hilft ein vertieftes Fallverstehen, nachfolgende Interventionen inner- und ausserhalb der Organisation zu vertreten.
Als grossen Vorteil des ausführlichen analytischen Teils der KPG für die Klientel sehe ich eine erhöhte Motivation bei der Fallbearbeitung und eine vertiefte
eigene Auseinandersetzung. Bedürfnisse und Ziele können mit einer Auslegeordnung der Ist-Situation besser erkannt und benannt werden. Die Klientin erlebt sich dabei als Expertin ihrer Situation. Die gemeinsame Evaluation mit der
Klientel in der KPG empfinde ich ebenfalls als wichtigen Schritt, zum Innehalten während der Prozessgestaltung oder auch als gemeinsamen Abschluss einer
Begleitung. Die gemeinsam erarbeiteten Informationen, Ziele und Interventionen können dabei als Ganzes überblickt und beurteilt werden. Mit der Evaluation entstehen neue Perspektiven für die Weiterarbeit in einem Fall. Eine gemeinsame Fallbearbeitung in Kooperation fordert also viel Eigenleistung von
Klienten, sie stellt aber auch sicher, dass die Interventionen ihre Wünsche aufnehmen und dass Kompromisse innerhalb der organisationalen Rahmenbedingungen ausgearbeitet wurden.
Literatur
AvenirSocial (2010). Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz. Ein Argumentarium für die Praxis der Professionellen. Bern: AvenirSocial.
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tik.ch/definition-soziale-diagnostik (Zugriff am 15.01.2017).
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