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Raw Blame History

auch er in ausreichendem Masse Befriedigung erlebt« (ebd.:42) abzuleiten ist. Zu dieser Verantwortung gehört für sie auch die Auseinandersetzung mit den eigenen destruktiven Gefühlen, Gedanken und Impulsen (vgl. ebd.:48). Selbstverantwortung und Zufriedenheit sieht Bang als Aspekte seelischer Gesundheit. Das Nachdenken über sich selbst, über die Involviertheit der eigenen Person in das professionelle Handeln die Fähigkeit zur Selbstreflexion mithin gilt denn auch unstrittig als ein zentrales Moment im professionellen Handeln und als Kernelement von Professionalität. Supervision als Gefäß, in dem Selbstreflexion ermöglicht wird, ist deshalb für die Kompetenzentwicklung wie auch für die Qualitätssicherung professionellen Handelns unabdingbar (vgl. u. a. Müller 2017:175 f.). Sie hat sich denn auch in der Sozialen Arbeit wie in keiner anderen Profession etablieren können, betont Gildemeister (1992:211). Die Sozialarbeiterin müsse ihre Berufsrolle sozusagen selbst inszenieren; dies verlange ein hohes Maß an Flexibilität und Konfliktfähigkeit. Ohne einen Ort für die Reflexion gemeinsam mit andern Professionellen ist dies auf Dauer kaum zu leisten. Die Supervision sei »einer der wenigen Anker für die berufliche Identität« (ebd.), die sich institutionalisiert habe. Weil der Sozialarbeiter im gemeinsamen Handeln mit Klientinnen und Klientensystemen als ganze Person beteiligt ist, weil er selbst als Person sein eigenes Arbeitsinstrument ist, deshalb ist die reflexive Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen und der eigenen Biografie unabdingbar. Die Fähigkeit zu biografischer Selbstdistanzierung und zu stetiger Selbstreflexion ist ein wichtiger Bestandteil von Professionskompetenz. Ohne Settings einzurichten für die gemeinsame Selbstreflexion der Professionellen (Intervision, Supervision) kann eine Praxisorganisation Professionalität und Qualität nicht sicherstellen.

3.3

Zusammenfassung der Erkenntnisse

Der Anspruch auf ein eigenständiges Professionalitätsmodell ist schon in den Anfängen der Sozialen Arbeit gestellt und begründet worden. Die Exklusivitätsmerkmale klassischer Professionen sind für die Soziale Arbeit unerreichbar. Ausgangspunkt für die Bestimmung eines eigenständigen Professionalitätsmodells sind die spezifischen Konstitutions- und Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit und die daraus folgenden Strukturprobleme des Handelns. Professionelles Handeln zeichnet sich aus durch Ausbalancieren struktureller Widersprüchlichkeiten. Geringe Spezialisierung, fehlende Monopolisierung des Handlungsfeldes, eine systematisch unklare Zuständigkeit bezeichnet als diffuse Allzuständigkeit für komplexe Probleme sind konstitutiv für die Soziale Arbeit. Die Bewältigung von Ungewissheit worum es geht in einem Fall, welche Unterstützung nötig ist, was in der eigenen Zuständigkeit liegt gilt daher als Kern professioneller Handlungskompetenz. Die Unterstützungsaufgabe kann oft nur in Zusammenarbeit mit anderen Berufen und Professionen realisiert werden.