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Raw Blame History

wie Professionelle der Sozialen Arbeit grundsätzlich in der Lage sein müssen zu akzeptieren, dass ein von der Sozialen Arbeit definierter Adressat ein Angebot z. B. eine Beratung in einer Familienberatungsstelle oder die Gesprächsmöglichkeit in einem niederschwelligen offenen Angebot für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit nicht annehmen will und sich nicht adressiert fühlt, so müssen sie auch in einem Zwangskontext akzeptieren können, wenn sich eine Klientin nicht auf eine Arbeitsbeziehung einlassen will und sich der Kooperation verweigert. Ein Bewusstsein der Grenzen der eigenen Möglichkeiten ist gemäß Heiner (2004b:38 f.) ein wichtiger Teilaspekt der beruflichen Rollenklarheit. Ein anderer Aspekt betrifft die Integration der doppelten Loyalitätsbindung in das eigene professionelle Rollenverständnis ( Kap. 3.2.2). Im Kontakt mit Klienten verkörpern Professionelle der Sozialen Arbeit das institutionelle Angebot. Müller schildert dies sehr plastisch, wenn er betont, in einer Schuldnerberatungsstelle müsse sich der Berater seinen Klienten gegenüber ebenso glaubhaft mit seiner Funktion der Schuldnerberatung identifizieren, wie eine Jugendarbeiterin mit den Möglichkeiten und Grenzen des offenen Jugendtreffs: »Sie müssen ihre Funktion und ihr Angebot in Person sein. Sie müssen gegebenenfalls den Zorn über die Grenzen dieser Funktion aushalten können. (…) Dadurch können sie Klienten helfen, den nötigen Spielraum zu bekommen, um in Versuch und Irrtum herauszufinden, ob und wie sie selbst die reale Nützlichkeit jener Angebote und Funktionen für sie verwenden wollen«. (Müller 2002a:88 f.) Müllers Ausführungen fokussieren die Frage, wie Voraussetzungen geschaffen werden können, um Kooperation zu ermöglichen. Strukturelle Asymmetrie Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass die Klientin zwar KoProduzentin der sozialen Dienstleistung ist, dass diese Koproduktion von Sozialarbeiter und Klientin gleichwohl unter Bedingungen von Ungleichheit stattfindet. Die Arbeitsbeziehung ist gekennzeichnet von einer strukturellen Asymmetrie: Der Sozialarbeiter verfügt aufgrund seines institutionellen Hintergrunds, seinem doppelten Mandat von Hilfe und Kontrolle sowie seines Wissensvorsprungs und seiner Kompetenz über mehr Macht als die hilfesuchende Klientin. So bezeichnet beispielsweise Michel-Schwartze Macht als Interaktionskonstante in der Sozialen Arbeit: Sozialarbeiterinnen verfügen als Repräsentantinnen hilfemächtiger Institutionen über Macht. Die strukturell vorgegebene Machtasymmetrie zeigt sich u. a. in der Komplementarität der Rollen als hilfemächtige Professionelle einerseits und als hilfebedürftige Klientin mit Kompetenzdefizit andererseits (vgl. 1992:98 f.). (Nebenbei: Diese Asymmetrie in der professionellen Beziehung kann potentiell noch durch die Geschlechterasymmetrie verstärkt werden in der Konstellation Sozialarbeiter und Klientin oder aber gekreuzt in der Konstellation Sozialpädagogin und Klient. Dies kommt zum Tragen, wenn ein Interaktionsbeteiligter ein traditionelles Geschlechtsrollenverständnis männlicher Überlegenheit internalisiert hat.) Bommes/Scherr verweisen darauf, dass Sozialarbeiter auf der Basis der strukturellen Asymmetrie in der professionellen Beziehung »mit Deutungs-, Definitions- und Entscheidungsmacht insofern ausgestattet sind, als sie