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Ob die Soziale Arbeit neben der individuumsbezogenen Aufgabe auch ein
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politisches Mandat – also eine explizit gesellschaftsbezogene Funktion – hat,
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ist umstritten. Staub-Bernasconi (1995, 1998, 2007a, 2007b, 2012) tritt
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klar hierfür ein. Sie betont, dass sich die Soziale Arbeit in (sozial-)politische
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Entscheidungsprozesse einzumischen habe, um auf diese Weise dazu
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beizutragen, dass »menschenverachtende soziale Regeln und Werte von
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sozialen Systemen in menschengerechte Regeln und Werte« transformiert
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würden, damit Menschen überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre
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Bedürfnisse zu befriedigen. Auch habe Soziale Arbeit die Aufgabe,
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öffentlichen Entscheidungsträgern Wissen über die Entstehung sozialer
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Probleme zur Verfügung zu stellen (vgl. Staub-Bernasconi 2012:276). Der
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Fokus bei der Bearbeitung von Problemen sei immer ein doppelter, so
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Heiner (2004:157): Es gehe sowohl um Veränderungen der
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Lebensbedingungen als auch der Lebensweise der Klientinnen. Diesen
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doppelten Fokus der Intervention hat bereits Alice Salomon (1926)
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formuliert. Für Heiner ist er ein Spezifikum der Sozialen Arbeit. Wenn die
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Aufgabe politischer Einmischung und Optimierung der sozialen
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Infrastruktur dazu gedacht werde – und hier bleibt sie in ihrer
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Positionierung offen –, dann lasse sich von einem ›trifokalen Fokus‹ der
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Sozialen Arbeit sprechen (vgl. ebd., auch Gildemeister 1992:209, u. a.).
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Staub-Bernasconi bezeichnet dies als Tripel-Mandat der Sozialen Arbeit
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(vgl. 2007b:12 f. – Kap. 3.2.2.)
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Soziale Gerechtigkeit, Integration und Autonomie
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Je nach theoretischem Entwurf wird der Auftrag der Sozialen Arbeit,
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zwischen Individuum und Gesellschaft aus der Perspektive des Subjekts zu
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vermitteln, mit anderen, weiteren Begrifflichkeiten umschrieben, die
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zugleich eine Zielsetzung beinhalten.
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Es gilt als wesentliche Aufgabe der Sozialen Arbeit, soziale Integration zu
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unterstützen und immer wieder neu zu sichern, also den Zugang von
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Menschen zu allen relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen.
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Gemäß Böhnisch ist die Soziale Arbeit die gesellschaftlich
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institutionalisierte Reaktion in der Folge gesellschaftlich bedingter sozialer
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Desintegration (vgl. 2012:219). In seinem Konzept biografischer
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Lebensbewältigung kommt der Sozialen Arbeit die Aufgabe zu, individuelles
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Bewältigungshandeln zu verstehen und soziale Integration zu sichern,
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welche durch individuelles Bewältigungshandeln immer wieder aufs Spiel
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gesetzt werden muss. In systemtheoretischen Entwürfen wird die Funktion
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der Sozialen Arbeit bestimmt als Exklusionsvermeidung,
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Inklusionsvermittlung und Exklusionsverwaltung. Inklusionsvermittlung
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bedeutet, Zugang zu sozialen Systemen (z. B. Arbeitsmarkt, Bildungswesen,
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Gesundheitssystem) vermitteln und damit Exklusion zu verhindern. Gelingt
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die Inklusionsvermittlung in soziale Systeme längerfristig nicht, so tritt an
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ihrer Stelle die Exklusionsverwaltung, die Begleitung der Marginalisierten
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(vgl. Heiner 2004:157; Bommes/Scherr 2000:88 ff.). Basis des
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Integrationsgedankens ist die Vorstellung sozialer Gerechtigkeit (siehe oben,
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vgl. u. a. Schröer 2013; Thiersch 2002; Schütze 1992). Haupert bezeichnet
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die Soziale Arbeit als »Kerndisziplin der sozialen Integration«, deren Ziel
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die »Herstellung und Erhaltung sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit, bzw.
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