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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 233
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Schritt in die Unabhängigkeit
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Zum Fallverlauf beim Sozialdienst B. gehören das sog. Intake (Fallaufnahme),
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das Erstgespräch, Anträge an die Sozialkommission sowie Dossierführung mit
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Beratung in materieller und immaterieller Hilfe. Beim Erstgespräch werden die
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benötigten Informationen und Unterlagen eingeholt, um den Anspruch auf
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wirtschaftliche Sozialhilfe prüfen zu können. Die antragstellende Person muss
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ein ausführliches Antragsformular ausfüllen, bei dem es ganz überwiegend um
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die wirtschaftlich-finanzielle Situation geht. Wird der Antrag der Intake-Sozialarbeiterin von der Sozialkommission gutgeheissen, wird die Klientin einem
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fallführenden Sozialarbeiter zugeteilt. In Bezug auf den Gesamtprozess, welche
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die Klientinnen und Klienten beim Sozialdienst durchlaufen, finden die von
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Hochuli Freund/Stotz (2015) definierten Prozessschritte Situationserfassung,
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Analyse und Diagnose im Intake statt. Es wird keine explizite Zielvereinbarung
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mit der Klientel vorgenommen. Die allgemeinen Fernziele – soziale und berufliche Integration – werden von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
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(SKOS) vorgegeben. Die Interventionsplanung und -durchführung findet hauptsächlich bei den fallführenden Personen statt, was nicht bedeutet, dass keine erneute Überprüfung und Durchführung der vorherigen Prozessschritte vorgenommen werden kann. Der Fallverlauf wird von den Mitarbeitenden in einer
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Falldokumentationssoftware festgehalten. Darin müssen die Klienteninformationen jeweils den Bereichen ›Soziales Umfeld‹, ›Gesundheit‹, ›Wohnen‹, ›Ausbildung + Arbeit‹ und ›Finanzen + Vermögen‹ zugeordnet werden. Die Dokumentation ist ein grundlegendes Arbeitsinstrument, welches ein professionelles
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Arbeiten ermöglicht und auch als Beleg und Beweismittel dient.
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Auf dem Sozialdienst B. gibt es viele Checklisten für administrative Abläufe.
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Es fällt jedoch auf, dass keine definierten Leitlinien und Konzepte zur inhaltlichen Arbeit mit der Klientel sowie mit anderen Fachpersonen und Dritten vorhanden sind.
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Fallbearbeitung
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Junge Erwachsene in der Sozialhilfe erscheinen mir besonders spannend und
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herausfordernd. Oft konnten sie den Übergang von der Schule oder von einer
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Berufslehre in eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht bewältigen. Ich bin selber
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jung und fühlte Empathie gegenüber den jungen Sozialhilfebezügern, zumal mir
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der Übergang vom Studium in die Arbeitswelt damals auch noch bevorstand.
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Auffallend beim ausgewählten Fall war, dass sich abzeichnete, dass einem jungen Erwachsenen nach mehreren Jahren von Sozialhilfe-Abhängigkeit der
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Schritt in den ersten Arbeitsmarkt gelingt. Deshalb habe ich den 26-jährigen
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Klienten Herr K. ausgewählt.
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