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Planbarkeit und Rahmenbedingungen
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Eingangs haben wir Interventionsplanung als zukunftsbezogenes,
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zielgerichtetes Nachdenken darüber, was in einem Fall zu tun ist, definiert
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und darauf hingewiesen, dass das Abschätzen von Wirkungen möglicher
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Interventionen mit zur Aufgabe dieses Prozessschrittes gehört. Im
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Folgenden möchten wir erläutern, von welchem Planungsverständnis wir
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ausgehen sowie auf die organisationsbezogenen Rahmenbedingungen
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fallbezogener Interventionsplanung eingehen.
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(Nicht-)Planbarkeit von Prozessen
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Ein Strukturmerkmal Sozialer Arbeit ist die geringe Standardisierbarkeit
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des professionellen Handelns ( Kap. 3.2.3). Weil es kaum gesichertes
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Wissen über Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge bei sozialen Problemen
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gibt – was als strukturelles Technologiedefizit bezeichnet wird –, sind
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sozialpädagogische Interventionen stets ergebnisoffen: Was genau bewirkt
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wird mit einer Handlung, ist nie mit Sicherheit vorauszusagen. Hier liegt die
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Begründung der Notwendigkeit von Fallverstehen und fallbezogener
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Prozessgestaltung: Jeder Fall muss spezifisch erfasst und analysiert,
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Theoriewissen und fallbezogenes Wissen müssen aufeinander bezogen und
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die daraus gewonnenen diagnostischen Erkenntnisse in Handeln übersetzt
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werden. Doch auch diagnosebasierten Interventionen ist der Erfolg nicht
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garantiert: Die Arbeitshypothese kann unzutreffend sein, die Dynamik in
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einer Familie kann sich eigendynamisch in eine neue Richtung verändern,
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eine Intervention kann trotz Reflexion andere Wirkungen entfalten als
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erwartet.
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Warum also sollten Sozialpädagoginnen planen? Planung diene dazu, die
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Ungewissheit von Zukunft durch gedankliche Vorwegnahme und
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Strukturierung künftiger Handlungen zu reduzieren, so Merchel (vgl.
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2005:1364), gleichzeitig bleibe grundsätzlich ungewiss, ob und in welcher
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Weise die geplanten Handlungen bei ihrer Umsetzung Erfolg haben (und die
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erhoffte Wirkung erzielen werde). Planung stehe »vor dem Widerspruch,
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einerseits zur Reduktion von Ungewissheit eingesetzt zu werden,
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andererseits im Planungskalkül selbst strukturell einer (…) Belastung durch
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Ungewissheit ausgesetzt zu sein. Diese doppelte Konfrontation mit
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Ungewissheit hat zur Folge, dass die angestrebte Rationalität des Handelns
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sich in erster Linie auf die Intention und weniger auf eine weitgehende
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Voraussagbarkeit von Wirkungen beziehen kann« (ebd.). Die Absicht bei
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Interventionen ist demnach entscheidend und soll differenziert reflektiert
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werden; die tatsächliche Wirkung hingegen muss über kontinuierliche
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Evaluation überprüft und dokumentiert werden ( Kap. 14).
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Auch Schwabe wendet sich gegen ein technologieorientiertes
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Planungsverständnis. Er demontiert einerseits die Fehlhaltung des sog.
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Planungsoptimismus, der von der Idee ausgeht, mittels Planungen Ziele auf
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berechenbare Weise erreichen zu können, anderseits aber auch die
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Fehlhaltung der sog. Planungsabwehr aus Prinzip, die Planungen auch da
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verweigert, wo sie möglich und sinnvoll wären (vgl. 2013:4 ff.). Erfolgreiche
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