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der Sorgeberechtigten und der Kinder/Jugendlichen sowie die
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Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte (vgl. Merchel 1999b:54). Wenn diese
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Zusammenarbeit in anderen Ländern (etwa in der Schweiz) nicht für alle
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Praxisfelder rechtlich festgeschrieben ist, so sollte sie doch im
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professionellen Selbstverständnis verankert sein.
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Der zentrale Stellenwert des Verständigungs- und
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Aushandlungsprozesses mit Klientinnen wird im Prozessmodell dargestellt
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durch den zweitäußersten Kreis ( Abb. 5). Die Bezeichnung Kooperation
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mit Klientin und Bezugssystemen steht stellvertretend für alle Formen der
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Zusammenarbeit: mit Einzelnen, Familien, Gruppen und Gemeinwesen. Mit
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dem äußersten Kreis – Intra- und Interprofessionelle Kooperation – sind alle
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Formen der Zusammenarbeit auf der Fachebene gemeint, sei es im internen
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Hilfesystem oder aber in andern, externen Hilfesystemen. Beide Kreise
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umfassen alle Prozessschritte. Die beiden wichtigsten Elemente des Modells
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– Prozessschritte und Kooperationsebenen – überlagern sich also. Damit
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wird symbolisiert, dass jeder Prozessschritt in Zusammenarbeit mit
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Klienten und anderen Professionellen zu realisieren und zu gestalten ist. Es
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enthält die Aufforderung an Professionelle, bei jedem Prozessschritt
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zunächst zu überlegen, wie Klientinnen und andere Fachkräfte sinnvoll
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einbezogen werden können, welche Formen der Zusammenarbeit
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angemessen und effektiv sind, und diese dann entsprechend zu initiieren, zu
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gestalten und abschließend auch zu reflektieren. Das Prozessmodell dient
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Professionellen also auch als Rahmen für die Gestaltung der
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(Zusammen-)Arbeit auf beiden Kooperationsebenen.
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7.3
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Arbeit mit dem Prozessmodell
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In diesem Unterkapitel soll dargelegt werden, welche Bedeutung das
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Prozessmodell für das professionelle Handeln hat und worauf in der Arbeit
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mit dem vorgestellten Prozessmodell besonders zu achten ist.
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7.3.1
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Idealtypisches Modell als Denkstruktur
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Das vorgestellte Prozessgestaltungsmodell kann zunächst als eine
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Orientierungshilfe angesehen werden, die es Professionellen ermöglicht zu
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erkennen, wo sie sich im Prozessablauf befinden. Gehen wir einmal davon
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aus, dass in einer Fallbearbeitung der Auftrag geklärt ist, so ist in einem
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ersten Schritt eine Situationserfassung zu erstellen. Die Sozialarbeiterin
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lenkt ihre Aufmerksamkeit auf alle Aspekte, die mit dem Erfassen des IstZustandes zu tun haben. Sie fokussiert sich zunächst auf das Sammeln
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relevanter Informationen zum vorliegenden Fall. Sie ruft sich in Erinnerung,
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was eine Situationserfassung genau bedeutet, welche Teilschritte sie
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enthält, wägt ab, welche Methoden es dafür gibt und welche sich in diesem
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Fall am besten eignen. Nach einer reflektierten Wahl der Methoden plant
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und realisiert sie diesen Prozessschritt unter Einbezug relevanter
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Beteiligter und evaluiert ihn. Alle weiteren Schritte der Prozessgestaltung
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können nun der Reihe nach angegangen werden.
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