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Sozialarbeiter einige Anforderungen, die nun kurz erläutert werden sollen. Berichte können Entscheidungsgrundlagen für Ressourcenerschließung bilden (wie z. B. Gesuch um Sozialhilfe, Bericht an eine Versicherung) oder Rechtsanwendung durch Behörden (wie z. B. Anträge an Sozialbehörden, Abklärungsberichte zuhanden von Gerichten). Berichte können auch in der Funktion von Berichterstattung die Form von Rechenschaftsablagen und Standortbestimmungen einnehmen (wie z. B. Berichte an Vormundschaftsbehörden, Entwicklungsberichte im Kontext stationärer Sozialpädagogik oder bei der Begleitung von Familien, vgl. Geiser 2009a:127). Sie sollen gut strukturiert, formal übersichtlich gegliedert und inhaltlich sachlogisch aufgebaut sein. Eine mögliche Gliederung könnte sein: • Personalien Klientin (evtl. Familienverhältnisse) • Anlass, Auftrag • Vorgeschichte • strukturierte Beschreibung des Unterstützungsprozesses, incl. Zwischenergebnissen (Fallthematik, Arbeitshypothese, Grobziele, Interventionsplanung und -umsetzung) • fachliche Beurteilung der Veränderungen • Schlussfolgerung (Gesuch/Antrag/Empfehlung). Immer ist zu berücksichtigen, dass der institutionelle Auftrag die in einer Organisation verfassten Berichte beeinflusst. Bei den Formulierungen ist aus diesem Grund wie auch zur Vermeidung von Etikettierungen (siehe oben) die Sichtweise aller Beteiligten einzubeziehen, entsprechend zu deklarieren und insgesamt auf große Sorgfalt zu achten.
13.6
Reflexion des Prozessschrittes
Die verschiedenen methodischen Überlegungen zur Interventionsdurchführung im engeren Sinne betreffend Informationsnotwendigkeit, Vernetzung und Dokumentation wie auch zur Person als eigenes Arbeitsinstrument sollen einer kritischen Reflexion unterzogen werden. In Bezug auf die in Kapitel 7.4 definierten Reflexionskriterien für Methoden soll sie auch diesmal in summarischer Weise erfolgen.
13.6.1 Methodenreflexion Die methodischen Überlegungen zur Interventionsdurchführung fokussieren eine Vernetzung auf verschiedenen Ebenen, um Aufgaben, Vorgehensweisen und Tätigkeiten zu koordinieren, alle Beteiligten zu informieren und sie angemessen in einen Unterstützungsprozess einzubetten. Dadurch wird die Kooperation auf Klientenebene gestärkt, indem auch Aktivitäten und Anstrengungen gegenseitig wahrgenommen, ausgetauscht und evaluiert werden. Das wichtigste methodische Hilfsmittel ›Person der Sozialpädagogin‹ kann die Kooperation wesentlich unterstützen, wenn sie sich als eigenes ›Arbeitsinstrument‹ ganz bewusst und gezielt in eine Arbeitsbeziehung einbringen und die verschiedenen