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Raw Blame History

generiert werden, und diese werden genutzt für das Verstehen eines Falles (vgl. Becker-Lenz/Müller 2009:26). Mittelpunkt des Fallverstehens ist die subjektive Sichtweise eines Klienten(systems), der Zugang ist ein hermeneutischer: Es wird versucht, die Selbstsichten und Eigentheorien eines Menschen vor dem Hintergrund seines lebensgeschichtlichen Kontextes zu verstehen und zu erklären (vgl. u. a. Hanses 2003:261). Dabei interessiert nicht die Frage, wie auffällig und abnormal Verhalten oder Einstellung eines Menschen möglicherweise sind, sondern vielmehr, welche Funktionen und welche subjektive Logik eine bestimmte Handlungsstrategie in der Lebensgeschichte eines Menschen hat. »Den Eigen-Sinn, die Widersprüche, Spannungen und Brüche in der Lebens- und Lerngeschichte eines Menschen zu entschlüsseln« (Schrapper 2008:201) ist der entscheidende Zugang einer sozialen (bzw. sozialpädagogischen) Diagnostik. Auch soziale Prozesse und Dynamiken sollen erfasst, erklärt und verstanden werden. Fallverstehen bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf das Klientensystem, sondern bezieht auch das Hilfesystem mit ein, da die Professionellen immer auch Teil eines Falles sind (sobald sie einen Menschen oder eine Gruppe als Fall definieren). So hat Diagnose auch mögliche Verstrickungen von Professionellen mit den Systemen der Klienten aufzuhellen (vgl. ebd.; Heiner/Schrapper 2004:209 f.; Kap. 9.3). Erklärungen und Deutungen zu generieren ist kein Selbstzweck. Jede Diagnose in der Sozialen Arbeit folgt einem pragmatischen Interesse, sie soll Antworten liefern auf die Frage, was aus Sicht der Sozialen Arbeit zu tun ist (vgl. Uhlendorff 1999:126), sie soll realisierbare Leistungen der Unterstützung und Hilfe ermöglichen (vgl. Ader/Schrapper 2004:45). Eine Diagnose hat also stets eine handlungsleitende und prognostische Funktion. Deshalb sind die gewonnenen Einsichten und Erklärungen auf den Punkt zu bringen, und es gilt Konsequenzen zu ziehen für Interventionen (vgl. Schrapper 2008:202 f.). Interventionen müssen anschlussfähig sein, d. h., sie müssen an die individuellen Sinnkonstruktionen und Handlungslogiken anschließen können. Diese Passung zwischen der spezifischen Problemlage und dem Unterstützungsangebot wird durch die Diagnose hergestellt (Heiner 2004, Kap. 5.1.4). Im Titel des Aufsatzes von Kobolt (1999) »Sozialpädagogische Diagnostik zwischen Verstehen und Handeln« kommt diese Doppel- und Vermittlungsfunktion gut zum Ausdruck. Merkmale Wenn bei der Diagnose fachliches Wissen auf einen Fall bezogen wird und daraus Erklärungen generiert werden, bleibt offen, ob diese Erklärungen richtig oder wahr sind. Es handelt sich um wissensbasierte Deutungen von Wirklichkeit. Die Validierung dieser Deutungen ist auf zwei Wegen möglich: Einerseits, indem eine Klientin die Erklärungen als hilfreich für die Aufklärung ihres Zustandes und damit als angemessen beurteilt (vgl. Müller 2017:34 f.), andererseits dadurch, dass sich die auf die Erklärungen aufbauenden Interventionen als wirksam erweisen. Eine Diagnose in der Sozialen Arbeit hat nicht einem disziplinären Anspruch auf Wahrheit zu genügen, relevant für die Diagnostik sind vielmehr die unter Kapitel 2.1.3 erläuterten Kriterien einer Profession: die Zieldimension Wirksamkeit und das Validitätskriterium Angemessenheit ( Kap. 2.1.3).