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sozialpädagogische Hilfeleistung hat (vgl. Freigang 2007:105,109). Müller
weist dem Begriff nur eine fachhistorische Bedeutung zu und bezeichnet ihn
als ungeeignet für die Fallarbeit (vgl. 2008:426). Auch Freigang erachtet ihn
als missverständlich, weil er einen Prozess benenne, in dem
Verständigungs-, Aushandlungs- und Bewertungsprozesse organisiert
werden müssten (u. a. bezüglich Problemdefinition und Zielen), und in dem
nur zu einem kleineren Teil geplant werden könne (vgl. 2007:105 f.).
Gleichwohl wird der Begriff in der Literatur teilweise weiterhin verwendet,
auch für die Ebene der Fallarbeit.
Dieses Hilfeplangespräch manchmal auch Hilfekonferenz genannt als
Gefäß für das gemeinsame Aushandeln von Interventionen wird in der
Literatur zu Case Management, zu systemischer Sozialarbeit bzw.
systemorientierter Sozialpädagogik mehrfach beschrieben (vgl. u. a. Neuffer
2013, Ritscher 2002, Simmen et al. 2008, Simmen et al. 2009). Die Case
Managerin bzw. Systemvernetzerin die Bezeichnung hängt vom
handlungsleitenden Konzept ab ( Kap. 12.4) lädt den Klienten, die
wichtigen Personen aus dem Klientensystem (z. B. die Eltern) und dem
sozialen Netzwerk sowie alle in den Fall involvierten Fachleute anderer
Institutionen/Hilfesysteme zu diesem gemeinsamen Planungsgespräch ein.
Grundprinzip ist, dass die Hilfeplanung gemeinsam erfolgt, im Beisein aller
wichtigen beteiligten Bezugspersonen und an einem Ort, so Simmen et al.
(vgl. 2009:33). Ziel einer solchen interprofessionellen Hilfeplansitzung sei
es, die Grobziele für eine erste Periode zu konkretisieren und zu verfeinern.
Die Kernfrage dabei laute: »Wer oder was kann zur Verbesserung der
momentanen Situation etwas beitragen?«(ebd.). Gemäß Neuffer (vgl.
2013:105) sollen in der gemeinsamen Sitzung die grundlegenden Konturen
des Hilfeplans festgelegt und erste Vereinbarungen verbindlich festgehalten
werden. In weiteren Gesprächen u. a. mit dem Klienten werde
anschließend der konkrete Hilfeplan erarbeitet, in dem die einzelnen
Leistungen und Handlungsschritte festgelegt werden. Produkt und Ergebnis
der Hilfeplanung sei der schriftlich dokumentierte Hilfeplan.
Noch einen Schritt weiter in Richtung Selbstermächtigung geht das
Konzept der Family Group Conferences. Es handelt sich um ein
Problemlösungsverfahren, das aus Neuseeland stammt, wo solche
Konferenzen seit 1989 in Kinder- und Jugendhilfe und
Jugendgerichtsverfahren verbindlich vorgeschrieben sind, und das sich als
Familienrat mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum etablieren
konnte (vgl. u. a. Früchtel/Roth 2017, Pantuček-Eisenbacher 2019:294
297). Die Aufgabe der Fachpersonen beschränkt sich hier auf
organisatorische Aspekt. Der Hauptteil einer solchen Konferenz, bei der
über mögliche Interventionen bzw. Lösungen für ein Anlass-Problem
beraten wird, findet ausschließlich im Kreise der von einer Klientin
eingeladenen Familienmitgliedern, Verwandten und Bekannten statt.
12.5
Vorgehensschritte bei fallbezogener
Interventionsplanung
Für das Beschreiben des Vorgehens bei der Interventionsplanung finden
sich in der Fachliteratur wenige Hinweise. Es scheint fast so zu sein, dass