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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

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Bundes für die Länder sein (möglichst unter Einbeziehung der Fortbildungsverantwortlichen der Länder in einem gemeinsamen Fachbeirat), um entsprechende Fortbildungen in den Bundesländern umzusetzen. Die Bundesregierung ist außerdem aufgefordert, die in ihrem Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010“ angekündigten Maßnahmen im Themenbereich von Kindern als Zeugen und Beteiligte von Partnergewalt umzusetzen und für die Umsetzung ein geeignetes Steuerungsinstrument zu installieren. Hier ist eine Kooperation und Abgleichung mit dem geplanten zweiten Frauenaktionsplan und mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt sicherzustellen.

Handlungsebene der Länder Auch aus den Ländern gibt es Signale zur Fortsetzung der länderspezifischen Aktionspläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die häufig bereits Maßnahmen zum Bereich Kinder und häusliche Gewalt beinhalten und diese wahrscheinlich fortsetzen oder sogar noch verstärken werden. Wegen der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für die Unterstützungsinfrastruktur liegen hier bedeutsame Entscheidungen an. Daher geht es zunächst immer auch als Basis aller weiteren Überlegungen um die Sicherung bestehender Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen wie beispielsweise von Frauenhäusern, Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, Notrufe sowie Kinderschutzeinrichtungen etc. Darauf aufbauend geht es um den Auf- und Ausbau von Kooperations- und Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt, in die verstärkt Akteure aus den Bereichen Schule und Kinder- und Jugendhilfe einbezogen werden müssen. Es geht um den Auf- und Ausbau zusätzlicher niedrigschwelliger „zugehender“ Beratungsangebote wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und Überlegungen, ob dort oder an anderer Stelle „andockende“ eigenständige Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, installiert werden können. Auf Landesebene sind Ideen und Projekte für möglichst früh ansetzende geschlechtersensible Präventionsangebote zum Thema häusliche Gewalt im vorschulischen und schulischen Bereich für Mädchen und Jungen zu entwickeln und umzusetzen. Hier existieren wie dargestellt einige Modellprojekte und Planungen, die umgesetzt bzw. weiter ausgebaut werden sollten. Auf Landesebene kann auch das Thema Aus-, Fort- und Weiterbildung zu häuslicher Gewalt für Angehörige der Justiz, der Kinder- und Jugendhilfe, für Lehrerinnen und Lehrer sowie die Ärzteschaft weitergebracht werden. Hier käme möglicherweise wie dargestellt eine Kooperation zwischen Bund und Ländern zur Erstellung eines Fortbildungscurriculums z.B. für die Justiz in Betracht.