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Konsequenzen und Perspektiven

effizienter Hilfe, Unterstützung und Intervention anbieten und bereitstellen zu können, und wir haben den Auftrag, aufgrund der vorliegenden und mittlerweile konsensfähigen Erkenntnisse zum Bereich Kinder und häusliche Gewalt, uns verstärkt mit diesem Thema zu beschäftigen und notwendige und geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Dies bedeutet, dass die für Jugendpolitik und für die Facharbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene mehr Verantwortung für dieses Thema übernehmen müssen. Hier sind die fachlichen, die gesetzgeberischen und die finanziellen Kompetenzen des Jugendbereichs gefordert.

Handlungsebene des Bundes Auf der Handlungsebene des Bundes stehen beispielhaft folgende Aktivitäten an: Die Bundesregierung wird unter Federführung der Gleichstellungsabteilung des BMFSFJ auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse ihren Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fortschreiben. Nach den bisherigen Planungen soll eines der Querschnittsthemen, die sich durch alle Maßnahmenebenen des Aktionsplanes (wie z.B. Gesetzgebung, Unterstützungsangebote, Qualifizierung, Forschung) ziehen soll, die (Mit-)Betroffenheit von Mädchen und Jungen von häuslicher Gewalt sein. Alle Ressorts werden hier aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten Maßnahmen vorzuschlagen. Ein zentrales Projekt des neuen Aktionsplanes könnte nach dem erfolgreichen Vorbild anderer Länder eine bundesweite Notrufnummer bei Gewalt gegen Frauen werden; ein Schwerpunkt wird hier sicherlich die häusliche Gewalt sein. Zur Zielgruppe dieses niedrigschwelligen Angebots zählen neben den gewaltbetroffenen Frauen auch deren Angehörige und das nahe soziale Umfeld. Das bundesweite Telefon soll eine psychosoziale Erstberatung und eine Weitervermittlung von konkreten Ansprechstellen vor Ort bieten und damit die bereits an anderer Stelle erwähnte Lotsenfunktion im und in das Unterstützungssystem haben. Hier werden Kooperationen mit entsprechenden Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche ausgestaltet werden. Ein wichtiger Bereich des Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen besteht in Maßnahmen der Fortbildung und Qualifizierung. Genauso wichtig wie geeignete und gute Gesetze ist eine sachgerechte, problembewusste Rechtsanwendung. Hier könnten nach der erfolgreichen Entwicklung und Umsetzung eines entsprechenden Curriculums für die Polizei Überlegungen für die Entwicklung eines Curriculums für die Justiz mit einem konkreten fachlichen Konzept für Didaktik und Inhalte zum Schwerpunkt häusliche Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder angestellt werden. Dies könnte wie schon bereits im polizeilichen Bereich ein Impuls gebender Beitrag des