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455 Birgit Schweikert Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und seine Auswirkungen auf die Thematik der häuslichen Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder - Entwicklungen und Konsequenzen Durch den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unter Federführung der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)1 ist das Thema häusliche Gewalt zentrales Thema der Anti-Gewalt-Politik geworden. Im Rahmen der Möglichkeiten auf Bundesebene wurden innovative Maßnahmen auf der Ebene von Gesetzgebung und Unterstützungsmaßnahmen angestoßen und umgesetzt. Diese Impulse wurden von einigen Bundesländern aufgegriffen und in deren Zuständigkeitsbereichen weiterentwickelt. Die Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von häuslicher Gewalt hat damit in den letzten fünf Jahren eine große Dynamik erfahren. Forderungen, die von Expertinnen aus der Frauenbewegung und –forschung schon in den 80er Jahre gestellt wurden, konnten endlich umgesetzt werden. Durch diese Fortschritte im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen rückte die Fragestellung der Betroffenheit von Kindern durch häusliche Gewalt in die fachliche und politische Diskussion und konnte entscheidend weiterentwickelt werden. Durch die erfolgreiche und (fach)öffentlichkeitswirksame Arbeit der Kooperations- und Interventionsprojekte in Deutschland, die der Bund als Modellprojekte angestoßen hatte, wurde die Fragestellung der häuslichen Gewalt endlich auch außerhalb der Frauen- und Gleichstellungspolitik und der Frauenunterstützungsprojekte in den wichtigen Bereichen Polizei, Justiz, Kinder- und Jugendhilfe und damit in der Innen-, Rechts- und Jugendpolitik behandelt. Dem Themenkomplex Gewalt gegen Kinder mit dem Punkt „Kinder als Zeugen und Beteiligte von Partnergewalt“ ist erstmals ein eigenständiges Kapitel im neuen Aktionsplan der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 unter Federführung der Jugendabteilung des BMFSFJ gewidmet2. Damit sind erste Ansätze gemacht worden, dass die nun auch außerhalb der Gleichstellungspolitik und Frauen- und Mädchenunterstützungsprojekte adressierten Akteure in Politik, Verwaltung und in den verschiedenen Berufsbereichen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Möglichkeiten aktiv werden. Dies muss weiterverfolgt und intensiviert werden. Denn die Effektivität von Aktionsplänen hängt ebenso wie die von Kooperationsprojekten zum einen davon ab, dass es einen Motor, eine Antriebsinstanz gibt, aber auch davon, dass alle politisch und fachlich beteiligten 1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) 1999: Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. 2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) 2005: Aktionsplan der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010.