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Konsequenzen und Perspektiven
berechtigten „bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung“. Damit hat die Erziehungsberatung im Prinzip einen sehr breiten Rahmen von fachlichen und methodischen Arbeitsmöglichkeiten, die von der Beratung im engeren Sinn, über therapeutische Maßnahmen bis hin zu Gruppenangeboten für Kinder und gemeinwesenbezogenen Aktivitäten reichen und sie ist explizit aufgefordert, sich auch den „zugrunde liegenden Faktoren“, etwa bei häuslicher Gewalt, zuzuwenden. Für 2003 verzeichnet die Kinder- und Jugendhilfestatistik gut 300.000 Erziehungsberatungen, die sich im Durchschnitt auf eine Dauer von 6 Monaten erstreckten. Der Zugang zur Erziehungsberatung ist - noch - kostenlos. Im Hinblick auf oft längere Wartezeiten bei Beratungsstellen ist es wichtig, dass vor Ort koordinierte Konzepte für die Unterstützung in Fällen häuslicher Gewalt entwickelt werden, in denen auch solche Zugangsfragen erörtert und gelöst werden.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll „älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen“. Diese Norm lässt ein breites Spektrum an gruppenpädagogischen Unterstützungen zu. Denkbar sind auch Gruppenangebote an von häuslicher Gewalt betroffene Mädchen und Jungen und geschlechtsspezifische Angebote. In einer Untersuchung zu einer anderen strukturellen Risikosituation von Kindern und Jugendlichen, nämlich psychischen Erkrankungen von Eltern, kommen Reinhold Schone und Sabine Wagenblaß zu folgender Einschätzung: „Explizit kind- und jugendlichenorientierte Begleit- und Unterstützungsangebote, wie sie das KJHG auch vorsieht (…), werden so gut wie gar nicht realisiert. Dabei hat gerade die präventive Gruppenarbeit gezeigt, wie entlastend und unterstützend diese Angebote für die Kinder sein können. Die Jugendhilfe leitet ihre Angebote …eher aus der Tatsache der Erkrankung der Eltern ab, weniger jedoch aus der subjektiven Lebenslage der Kinder und Jugendlichen. Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei Be- und Verarbeitungsproblemen, also bei der Entwicklung von Coping-Strategien, steht deutlich im Hintergrund.“ (Schone, Wagenblass, 2002: 211 f)
Für das Jahr 2003 weist die Kinder- und Jugendhilfestatistik nur ca. 6400 Kinder und Jugendliche in Sozialer Gruppenarbeit aus. Dass darunter nur 2000 Mädchen waren, verweist auf einen geschlechtsspezifischen Bias. Der dürfte vor allem auch damit zusammenhängen, dass das Instrument soziale Gruppenarbeit vor Ort häufig nur im Hinblick auf „Soziale Trainingskurse“, als Teil des Weisungskatalogs nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) entwickelt wurde. Deshalb steht diese Unterstützungsmöglichkeit häufig gar nicht in geeigneten Formen zur Verfügung. Sie müsste also zu allererst konzeptionell