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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit

  1. Es ist Aufgabe des Vaters, Vertrauen zu schaffen durch Verlässlichkeit. Real durch das Kind und die Beratungsstelle zu überprüfende Schritte in diese Richtung sind beim Umgang zum Beispiel, Verabredungen und Versprechungen präzise einzuhalten. Materiell geht es u.a. um die Herausgabe der Dokumente des Kindes, seiner Schulsachen, Kleidung und Spielzeug, aber auch um die Leistung von Unterhaltszahlungen.

Erforderliche Kooperationen Ein Täterprogramm, das die Väterverantwortung in den Vordergrund stellt und über die miterlebte Gewalt hinausgehende Schäden aufgrund entsprechender Einflussnahmen der Väter auf die Kinder wirksam und nachhaltig verhindern will, muss eingebettet sein in ein Netz aus Einrichtungen, die an verschiedenen Schnittstellen in variierender Konstellation zusammenarbeiten und deren Hilfen und Maßnahmen von zentraler Stelle koordiniert werden sollten. In der Ausgangssituation fehlen den gegen ihre Partnerinnen gewalttätigen Vätern häufig das Problembewusstsein und die Motivation, an einem Veränderungsprozess zu arbeiten. Zerstörungen und Beeinträchtigungen durch die eigene Gewalt werden geleugnet. Hier helfen oft nur die Strafverfolgung und eine entsprechende juristische Auflage als Anstoß, den gewalttätigen Mann zur Annäherung an einen solchen Prozess zu bewegen. In Absprache mit Bewährungshelfern und Richtern sollte die Erfüllung der Auflage überwacht und bei Verstoß möglichst kurzfristig und einheitlich reagiert werden. Ebenso kann es sinnvoll sein, im Rahmen einer Sorgerechts- und Umgangsregelung ein Täterprogramm als Auflage zu erteilen und den Kontakt zu den Kindern von der Mitarbeit des Vaters und dem Grad seines erreichten Verantwortungsbewusstseins abhängig zu machen (Kindler et al. 2004). Auch hier bedarf es der regelmäßigen Abstimmung und der schnellen Reaktion von Täterprojekt und Familiengericht bei für die Kinder ungünstigen Entwicklungen. Wird eine Strafverfolgung zugunsten eines Täter-Opfer-Ausgleichs ausgesetzt, so können hier Vereinbarungen bzgl. der Teilnahme an einem Täterprogramm getroffen werden. Für das Gelingen eines solchen Täter-Opfer-Ausgleichs sind kurze Informationswege und schnelle einheitliche Reaktionen auf Verstöße des Mannes gegen Vereinbarungen mit den beiden beteiligten Einrichtungen eine wichtige Voraussetzung. Nach Gewalt und Trennung kann es zum Schutz der Kinder geboten sein, den erneuten Kontakt des Vaters mit seinen Kindern behutsam anzubahnen und intensiv zu begleiten. Zu den Aufgaben eines Täterprogramms für Väter