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Häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter als Thema der polizeilichen Prävention
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Dabei stehen immer die gewaltbetroffenen Frauen und Kinder im Mittelpunkt der polizeilichen Bemühungen. Strafverfolgung
Strafgesetzbuch Strafprozessordnung
Polizeigesetz
betroffene Kindesmütter / Kinder
Gefahrenabwehr
Gewaltschutzgesetz
Opferschutz
Abb. 1: Zusammenspiel der unterschiedlichen polizeilichen Aufgabengebiete und Rechtsgrundlagen bei häuslicher Gewalt in NW (© Ute Nöthen-Schürmann 2005)
Dies hat auch auf die Abwicklung polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt konkrete Auswirkungen. Im nachfolgenden wird versucht einige dieser Konsequenzen im Hinblick die Kindesmutter auszuführen. Da die Kinder in der Regel von den Entscheidungen ihrer Mütter abhängig sind, wird zunächst auf die Situation der Mütter eingegangen. Das polizeiliche Verhalten gegenüber den gewaltbetroffenen Frauen sollte von Verständnis für die Gesamtsituation geprägt sein, die meist von Gefühlen der Angst und Hilflosigkeit bestimmt wird. Den stark unter Druck stehenden Frauen fallen konkrete Entscheidungen und konsequentes Handeln meist sehr schwer. Das führt in einigen Fällen auch dazu, dass die Frauen an ihrer Lebenssituation nichts ändern und die gewalttätigen Partner nach Ablauf der 10 Tage Rückkehrverbot wieder aufnehmen. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass die polizeiliche Arbeit nutzlos war. Es darf auch nicht dazu führen, dass diesen Frauen deshalb bei einem der nächsten Polizeieinsätze der Schutz durch Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot gegen den Gewalttäter versagt wird. Frauen in diesen Lebenssituationen brauchen häufig eine längere Zeit und mehrere Anläufe, bis sie sich aus einer gewachsenen