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Kinder als Beteiligte im polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt
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der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, in Auftrag gegeben. Diese Studie kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen: ǮȱđǰȱȱĴȱ ȱȱȱ ȱ£ȱȱûȱȱȱ§ȱȱȱȱ£ ǯȱûĞȱûȱȱtěȱ ȱȅȱȱ Faust geschlagen’ und ‚jemanden verprügelt’ zu haben. Außerdem sind jugendliche Gewalt§ȱ£ȱȱ§ęȱȱȱ ǯȱȱ§ȱȱȱȱȱȱ Ĵ§ǰȱ ȱȱǰȱȱ ̧ȱȱȱȱȱzierenden Habitus zurückführen.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium der Justiz, 2003: 6).
Auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen kommt in seiner Studie zu gleichlautenden Erkenntnissen: „Innerfamiliäre Gewalt, der sowohl Jugendliche als auch Kinder direkt, als Opfer, wie indiǰȱ ȱ ǰȱ £ȱ ǰȱ ȱ ȱ Ěûȱ ȱ ȱ ȱ ȱȱ Ě£ȱȱđȱȱȱȱ§ȱ ȱ gendlicher. Zudem wird speziell männlichen Jugendlichen mit der Beobachtung elterlicher Partnergewalt ein sehr problematisches Rollenmodell vorgeführt. Für Mädchen enthält ȱ ȱ ȱ Ğȱ ȱ ȱ ȱ ǯȱ ȱ ęȱ ȱ ȱȱȱęȱ§Ğǯȱȱȱȱȱ£ãnomischen Rahmenbedingungen des Lebens von Familien ist in kriminalpräventiver HinȱȱȱĞȱ ȱ§ȱ ȱȱȱȱ ȱ ǯȱ ȱ ȱ ȱ Ĵȱ ûȱ ȱ ȱ ȱ ȱ ȱ Bereich der Auslegung liegende Frage, wann die Grenze elterlichen Züchtigungsrechts erreicht wird, eindeutig entschieden. Angesichts der enormen Bedeutung innerfamiliärer Gewalterfahrungen für die Erklärung von Jugendgewalt ist diese Entscheidung zugleich eine, die einen Beitrag zur Verminderung sozialer Kosten leisten könnte, die mit innerfamiliärer Gewalt verbunden sind. Dabei ist der Umstand, dass wir in den Familien der in Deutschland lebenden Migranten besonders hohe Gewaltpotentiale zu verzeichnen haben, auch in der ¡ȱ£ǯȃǻěǰȱ£ǰȱ£ǰȱŗşşşDZȱřşěǯǼ
Die gesellschaftliche Ächtung von innerfamiliärer und häuslicher Gewalt haben wir durch die Gesetzgebung erreicht. Bei der Umsetzung adäquater Präventionsstrategien, nicht nur im polizeilichen Bereich, gibt es noch einen großen Handlungsbedarf. Wenn verhindert werden soll, dass sich Kinder zu Gewalttätern entwickeln, müssen die verantwortlichen Institutionen gemeinsam Strategien entwickeln. Es bedarf dabei eines mikrosozialen Ansatzes. So können die Maßnahmen gebündelt werden, Erfahrungen ausgetauscht und verallgemeinert werden. Allerdings ist dies nur möglich, in dem wie in Berlin ein Interventionsprojekt für die ganze Stadt die erforderlichen Schritte koordiniert und eine Beschlussinstanz wie der Berliner Runde Tisch zur häuslichen Gewalt vorhanden ist.
Literatur Der Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt, Leitlinien, Oktober 1999