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4.1 KiB
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Kinder als Beteiligte im polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt

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der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, in Auftrag gegeben. Diese Studie kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen: ǮŠœȱ‘Ž’đǰȱ“ŽŽ›ȱ›’ĴŽȱ žŽ—•’Œ‘Žȱ–’ȱŽ’—Ž›ȱŽ Š•‹Ž•ŠœŽŽ—ȱ›£’Ž‘ž—ȱ‹Ž›’Œ‘Žȱû‹Ž›ȱŽ’Ž—Žȱ•Ž’Œ‘Žȱ§•’Œ‘”Ž’Ž—ȱž—ȱ“ŽŽ›ȱŸ’Ž›Žȱ‹£ ǯȱû—ĞŽȱû‹Ž›ȱ›ŠŸ’ޛޗŽȱt‹Ž››’ěŽȱ ’Žȱȅ–’ȱŽ›ȱ Faust geschlagen und jemanden verprügelt zu haben. Außerdem sind jugendliche Gewalt§Ž›ȱ£ž•Ž’Œ‘ȱŠžŒ‘ȱ‘§žęȱ™Ž›ȱŸ˜—ȱ Ž Š•ǯȱ’Žœȱ•§œœȱœ’Œ‘ȱȱŠžȱ’ŽȱŽ’Ž—Žȱ Ž Š•Ĵ§’”Ž’ǰȱ ŠžȱА›Žœœ’ŸŽœȱŽ›‘Š•Ž—ǰȱ–Š—Ž•—Žȱ ˜—Ě’”§‘’”Ž’ȱž—ȱŠžȱŽ’—Ž—ȱŽ—œ™›ŽŒ‘Ž—ȱ™›˜Ÿ˜zierenden Habitus zurückführen.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium der Justiz, 2003: 6).

Auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen kommt in seiner Studie zu gleichlautenden Erkenntnissen: „Innerfamiliäre Gewalt, der sowohl Jugendliche als auch Kinder direkt, als Opfer, wie indi›Ž”ǰȱ Š•œȱ Ž˜‹ŠŒ‘Ž›ǰȱ ŠžœŽœŽ£ȱ œ’—ǰȱ ‘Šȱ Ž›‘Ž‹•’Œ‘Žȱ ’—ĚûœœŽȱ Šžȱ ’Žȱ Ž Š•Ž’—œŽ••ž—Ž—ȱ ž—ȱ’Žȱ ˜—Ě’””˜–™ŽŽ—£Ž—ȱž—ȱœŒ‘•’Žđ•’Œ‘ȱŠžŒ‘ȱŠžȱŠœȱŠœ§Œ‘•’Œ‘Žȱ Ž Š•‘Š—Ž•—ȱ žgendlicher. Zudem wird speziell männlichen Jugendlichen mit der Beobachtung elterlicher Partnergewalt ein sehr problematisches Rollenmodell vorgeführt. Für Mädchen enthält ’ŽœŽœȱ ˜Ž••ȱ ’Žȱ ˜œŒ‘ŠĞȱ Ÿ˜—ȱ ‘—–ŠŒ‘ȱ ž—ȱ —Ž› Ž›ž—ǯȱ Š›—Ž›Ž Š•ȱ ꗍŽȱ œ’Œ‘ȱ ’—ȱ’›Š—Ž—Š–’•’Ž—ȱދޗŠ••œȱœ’—’ꔊ—ȱŽ‘§žĞǯȱދޗȱŽ›ȱŽ›‹ŽœœŽ›ž—ȱŽ›ȱœ˜£’˜ã”˜nomischen Rahmenbedingungen des Lebens von Familien ist in kriminalpräventiver Hinœ’Œ‘ȱ’ŽȱŽ’—Žž’ŽȱŽœŽ••œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Žȱ Œ‘ž—ȱ’——Ž›Š–’•’§›Ž›ȱ Ž Š•ȱž—œŽ›Žœȱ›ŠŒ‘Ž—œȱŸ˜—ȱ ‘˜‘Ž›ȱ ŽŽžž—ǯȱ ’ȱ Ž’—Ž–ȱ œ˜•Œ‘Ž—ȱ Œ‘›’Ĵȱ û›Žȱ ’Žȱ Š—œ˜—œŽ—ȱ ’—ȱ Ž’—Ž–ȱ Š–‹’ŸŠ•Ž—Ž—ȱ Bereich der Auslegung liegende Frage, wann die Grenze elterlichen Züchtigungsrechts erreicht wird, eindeutig entschieden. Angesichts der enormen Bedeutung innerfamiliärer Gewalterfahrungen für die Erklärung von Jugendgewalt ist diese Entscheidung zugleich eine, die einen Beitrag zur Verminderung sozialer Kosten leisten könnte, die mit innerfamiliärer Gewalt verbunden sind. Dabei ist der Umstand, dass wir in den Familien der in Deutschland lebenden Migranten besonders hohe Gewaltpotentiale zu verzeichnen haben, auch in der ›Š¡’œȱŠž£ž›Ž’Ž—ǯȃǻŽ’쎛ǰȱŽ£Ž•œǰȱ—£–Š——ǰȱŗşşşDZȱřşěǯǼ

Die gesellschaftliche Ächtung von innerfamiliärer und häuslicher Gewalt haben wir durch die Gesetzgebung erreicht. Bei der Umsetzung adäquater Präventionsstrategien, nicht nur im polizeilichen Bereich, gibt es noch einen großen Handlungsbedarf. Wenn verhindert werden soll, dass sich Kinder zu Gewalttätern entwickeln, müssen die verantwortlichen Institutionen gemeinsam Strategien entwickeln. Es bedarf dabei eines mikrosozialen Ansatzes. So können die Maßnahmen gebündelt werden, Erfahrungen ausgetauscht und verallgemeinert werden. Allerdings ist dies nur möglich, in dem wie in Berlin ein Interventionsprojekt für die ganze Stadt die erforderlichen Schritte koordiniert und eine Beschlussinstanz wie der Berliner Runde Tisch zur häuslichen Gewalt vorhanden ist.

Literatur Der Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliches Handeln in Fällen häuslicher Gewalt, Leitlinien, Oktober 1999