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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt

zu thematisieren und für sich eine gewaltfreie Lebensperspektive zu eröffnen. So könnte präventiv einer drohenden Festlegung auf die Täterrolle in der nächsten Generation entgegen gewirkt werden. Gemeinsam mit potentiellen Kooperationspartnern des Kinder- und Jugendschutzes bemühen wir uns gegenwärtig, diese Angebotslücke zu schließen. Unsere Aufgabe sehen wir in diesem Zusammenhang darin, Mitarbeiter/ innen anderer Institutionen zu sensibilisieren, fortzubilden sowie konkrete Kooperationsvereinbarungen zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Müttern und ihren älteren Söhnen abzuschließen. Dies ist uns bisher mit einem Kinder- und Jugendwohnheim in Berlin gelungen. Jenseits des besonderen Problems der männlichen Jugendlichen kommt es im Sinne eines umfassenden Schutzes aller von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen vor allem darauf an, die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern auszubauen. Immer noch sind unserer Erfahrung nach zahlreiche Jugendämter der Auffassung, dass ihre Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen an der Frauenhaustür endet. Notwendige therapeutische oder andere Unterstützungsmaßnahmen, die das KJHG und BSHG eigentlich vorsehen, werden häufig unterlassen - in der Annahme, dass Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser diese Aufgaben kostenlos und nebenbei übernehmen. Aufgrund der hohen Fluktuation, der begrenzten personellen und materiellen Ressourcen sowie der spezifischen Arbeitsweise der Frauenhäuser ist das jedoch nicht zu leisten. Das Verhältnis zwischen Jugendämtern und Frauenhäusern ist nicht selten geprägt von wechselseitigem Misstrauen. Da wird immer noch der parteiliche Ansatz in der Arbeit für die Frauen und die Kinder gegen den familiensystemischen Ansatz vorgehalten. Oft wird seitens der Mitarbeiter/innen von Jugendämtern übersehen, dass sich die Frauenhäuser in der psycho-sozialen und in der Rechtsberatung zwar nicht physisch, aber gedanklich stets mit dem Misshandler / Vater auseinander setzen müssen. Seine Verhaltensweisen, seine Gewalttaten und seine Gefährlichkeit sind zu berücksichtigen, wenn es unter anderem darum geht, Umgangsregelungen zu treffen, eine neue Wohnung zu suchen, Ämtergänge durchzuführen und Gerichtsverfahren zu bestehen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser wiederum vermissen, dass die spezifische Situation der Frau als Opfer häuslicher Gewalt sowie der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Misshandlung der Mutter und einer Gefährdung des Kindeswohls von den Mitarbeiter/innen der Jugendämter angemessen berücksichtigt wird. Um die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu optimieren, ist eine verbesserte Kooperation zwischen Jugendämtern und Frauenhäusern dringend geboten. Das bedeutet, gegenseitige Vorurteile und Mythen abzubauen, unterschiedliche Kompetenzen anzuerkennen und zu nutzen, Verantwortlichkeiten und Arbeitsaufgaben klar zu formulieren und mittels Transparenz Vertrauen in die jeweilige Arbeit zu stärken (siehe Kreyssig in diesem Band).